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25.08.2022

Kabinett Test schlägt Maske

Berlin (pag) – Die Bundesregierung ändert eine umstrittene Regelung in der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen, die die Länder ab dem 1. Oktober verordnen können, kann zunächst nur durch einen negativen Coronatest umgangen werden. Die Länder können aber veranlassen, dass auch der Genesenenstatus oder der Impfschutz als Alternative zur Mund-Nase-Bedeckung gelten. In den bisherigen Planungen waren diese drei Maßnahmen gleichberechtigt.

Die Rückkehr zu kostenlosen Bürgertests sei aber zunächst nicht vorgesehen, sagt Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) bei der Vorstellung des neuen IfSG in der Bundespressekonferenz, das kurz davor das Kabinett passiert hat. Er glaubt, dass die Länder zu schärferen Maßnahmen greifen. „Ich rechne mit einer deutlichen Corona-Welle im Herbst.“

Verschärft wird der Zugang zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen: Hier soll künftig eine Masken- und Testpflicht gelten. Und zwar bundesweit. Auch bei der Maskenpflicht im Flug- und Fernverkehr haben die Länder kein Wörtchen mitzureden. Ansonsten liegt das Heft des Handels bei ihnen, betont Justizminister Dr. Marco Buschmann (FDP). Die Länder entscheiden laut Kabinettsentwurf über Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und öffentlichen Innenräumen. Ferner können sie Tests zur Bedingung für einen Aufenthalt in Gemeinschafts- und Bildungseinrichtungen machen. In Schulen kann eine Maskenpflicht ab der fünften Klasse eingeführt werden – aber nur dann, wenn die Aufrechterhaltung des Präsenz-Unterrichts in Gefahr ist. Das sind alles mögliche Maßnahmen der Stufe 1.

Eine Stufe 2 kann gezündet werden, wenn die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen konkret gefährdet ist. Dann können die Länder zu einer Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen greifen, wenn der 1,5-Meter-Abstand nicht gewährleistet ist. Möglich sind außerdem Hygienekonzepte, ein genereller 1,5-Meter-Abstand im öffentlichen Raum sowie Obergrenzen für Innenveranstaltungen.

Die Regelungen würden vom 1. Oktober bis 7. April gelten.

Die Union im Bundestag befürchtet einen „Flickenteppich“. „Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit über Ländergrenzen hinweg, Fehlanzeige!“, urteilt ihr gesundheitspolitischer Sprecher Tino Sorge.