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14.01.2019

Bewertung Testverfahren zur Prostatakrebs-Früherkennung

Berlin (pag) – Die Bänke des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben kürzlich den Antrag der Patientenvertretung zur Bewertung eines Prostatakrebs-Screenings mittels Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA) angenommen. Offen ist noch, welches Institut mit der Bewertung beauftragt wird.

„Mit der Antragsstellung hat die Patientenvertretung einen ersten wichtigen Schritt zur Überprüfung des Nutzens der PSA-Testung als Früherkennungsmaßnahme erreicht“, heißt es seitens der Patientenvertretung, die sich Klarheit über seine Wirksamkeit wünscht. Von den Krankenkassen wird als Krebsfrüherkennungsmaßnahme lediglich ein jährliches Abtasten der Prostata für Männer ab 45 Jahren bezahlt. Nicht übernommen wird der PSA-Test zur Krebsfrüherkennung, der die Menge an prostataspezifischen Antigenen im Blut misst.
Umstritten ist der Test, da nicht schlüssig ist, ob festgestellte erhöhte Werte klar auf Prostatakrebs hindeuten. Groß angelegte Studien lieferten laut Patientenvertretung unterschiedliche Ergebnisse zum PSA-Screening. Auch die Gefahr von Überdiagnosen und Therapien werde häufig erwähnt. Nach Veröffentlichung aktueller Daten zum Forschungsgegenstand wurde in den USA Männern zwischen 55 und 69 Jahren erstmals empfohlen, nach ärztlicher Aufklärung und Beratung eine individuelle Entscheidung für oder gegen die Durchführung einer PSA-basierten Früherkennung zu treffen. „Wir brauchen für Deutschland klare Empfehlungen. Wenn der Test nutzt, soll er gemacht und auch bezahlt werden. Und ansonsten soll er nicht weiter als Früherkennungsmaßnahme angeboten werden“, sagt Jens-Peter Zacharias vom Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe.
Die bösartige Wucherung der Vorsteherdrüse ist mit 25,4 Prozent aller diagnostizierten Krebserkrankungen mit Abstand die häufigste Krebsart bei Männern in Deutschland. Die PSA-Messung zählt zu den am meisten angebotenen individuellen Gesundheitsleistungen.