Direkt zu:

28.04.2020

Covid-19 Triage-Empfehlungen überarbeitet

Berlin (pag) – Die klinisch-ethischen Triage-Empfehlungen mehrerer Fachgesellschaften sind aktualisiert. Klargestellt wird, „dass Grunderkrankungen und Behinderungen kein legitimes Kriterium für Triage-Entscheidungen sind“, sagt Prof. Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI).

Ärzte benötigten fachliche und rechtliche Sicherheit bei der Patientenbehandlung in Extremsituationen. „Dabei helfen die aktualisierten Empfehlungen“, sagt Janssens.
Diese heben die Prüfung des Patientenwillens vor der Aufnahme auf die Intensivstation stärker hervor. Ferner wird in den „Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und der Intensivmedizin im Kontext der Covid-19-Pandemie“ jetzt klargestellt, dass die genannten Krankheitszustände keine Ausschlusskriterien darstellen, sondern im Einzelfall hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Erfolgsaussicht der Therapie berücksichtigt werden sollen. Grunderkrankungen, kalendarisches Alter, soziale Aspekte und Behinderungen seien keine legitimen Kriterien für Triage-Entscheidungen. Es gelte der Gleichheitsgrundsatz. In Deutschland werde dem 80-Jährigen nicht von vornherein die Behandlungsmöglichkeit verweigert.

„Bei der klinischen Erfolgsaussicht geht es um die Wahrscheinlichkeit, dass der Patient die aktuelle Erkrankung mithilfe der Intensivtherapie überleben wird. Die längerfristige Überlebenswahrscheinlichkeit und Lebensqualität spielen dabei keine Rolle“, sagt Medizinethiker und Mitautor Prof. Georg Marckmann, Ludwig-Maximilians-Universität München. Janssens ergänzt, dass aus Gründen der Gleichberechtigung bei der Triage immer eine Auswahl unter allen Patienten erfolgen soll, die eine Intensivbehandlung benötigen. Das sei unabhängig davon, ob der Patient gerade in der Notaufnahme, der Allgemeinstation oder der Intensivstation versorgt wird. „Es ist auch ganz gleich, ob es sich um einen Covid-19-Infizierten, einen Schlaganfall-Patienten oder ein Unfallopfer handelt.“