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05.11.2024

Ambulante VersorgungWeiter im Trend trotz hoher Kosten: die Einzelpraxisübernahme

Berlin (pag) – Bei den meisten Existenzgründungen in der ambulaten Versorgung handelt es sich um Übernahmen alter Praxen – obwohl die Kosten dafür immer weiter in die Höhe klettern. Sie werden auf 188.200 Euro beziffert.

Es ist immer noch die beliebteste Art der ärztlichen Existenzgründung: eine Übernahme von einer Einzelpraxis. Das geht aus einer gemeinsamen Auswertung der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) mit dem Zentralinstitut für kassenärztliche Versorgung (Zi) hervor. 2022 und 2023 macht die Einzelpraxisübernahme 51 Prozent der Gründungen aus. Dabei ist die Übernahme ein teures Unterfangen: Im Schnitt fallen Gesamtkosten von 188.200 Euro an. 78.100 Euro sind dabei Investitionen in Ausstattung und Modernisierung der Praxen. 110.100 Euro werden durchschnittlich für die Übernahme bezahlt.

Insgesamt zahlte man vor zehn Jahren nur 117.000 Euro. Der Kostenanstieg liegt deutlich über der reinen Steigerung durch Inflation. Berechnet man diese für den Zeitraum ein, kommt man nur auf einen heutigen Preis von rund 139.500 Euro. Für Daniel Zehnich, Bereichsleiter Gesundheitsmärkte und Beteiligungen der apoBank, sind die Kaufpreise nur geringfügig gestiegen. Kostentreiber bei hausärztlichen Einzelpraxen seien „Investitionen in medizinisch-technische Geräte, Einrichtung, IT sowie Modernisierung und Umbaumaßnahmen“.

Im Jahresvergleich zeigt sich, dass die Prozentanteile bei den Existenzgründungen relativ konstant bleiben. Die Einzelpraxisübernahmen liegen seit 2017 zwischen 55 und 51 Prozent. Leicht gestiegen sind Neugründungen, die 2022/23 einen Anteil von acht Prozent ausmachen. 2017/18 sind es nur vier Prozent. Eine komplette Neugründung einer Einzelpraxis fällt mit 205.800 Euro besonders ins Gewicht. Zuwachs hat die Rubrik „Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft“, die nun 22 Prozent erreicht. Die Zahlen zeigen, dass 40 Prozent der Existenzgründer mittlerweile eine Kooperation wählen. Nicht nur das: „Wir beobachten, dass der Wunsch nach Niederlassung mittels Teilzulassung zunimmt“, ergänzt Zehnich. Deswegen sei es für die Sicherung der ambulanten Versorgung wichtig, Ärzten diese Möglichkeit zu bieten.

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