G-BAUm fünf Jahre erweitert: Brustkrebs-Früherkennung
Berlin (pag) – Der Teilnehmerinnenkreis des Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs wird erweitert: Ab dem 1. Juli steht die Option auch für 70- bis 75-jährige Frauen zur Verfügung, beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
Bisher war das Screening auf Frauen im Alter von 50 bis 69 beschränkt. Vorerst wird die neue Zielgruppe nicht persönlich eingeladen, allerdings können sich die adressierten Frauen ab dem 1. Juli bei den sogenannten Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin in einer wohnortnahen Screening-Einheit anmelden, informiert der G-BA. Die zuständige Stelle überprüfe, ob die Person tatsächlich anspruchsberechtigt ist – das ist der Fall, wenn das letzte Screening zum Zeitpunkt der Anfrage mindestens 22 Monate her ist. Weiteres Ausschlusskriterium: Wenn binnen der letzten zwölf Monate eine Mammographie aus anderen Gründen als zur Früherkennung durchgeführt wurde.
Laut Dr. Monika Lelgemann, seinerzeit unparteiisches G-BA-Mitglied, liegt die strahlenschutzrechtliche Zulassung für den Beschluss vor. Durch die Anhebung der Altersgrenze könnten bis zu drei zusätzliche Vorsorgetermine wahrgenommen werden. Weiter hofft Lelgemann auf Verständnis, falls Anlaufschwierigkeiten bei der Terminvergabe auftreten.
Ein Flyer des G-BA kann bei der Entscheidung, die Möglichkeit zur Brustkrebsfrüherkennung wahrzunehmen, behilflich sein. In der Entscheidungshilfe wird über den Ablauf der Untersuchungen und zu Brustkrebs informiert, sie klärt auch über potenzielle Vor- und Nachteile einer Teilnahme auf.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung begrüßt die Anhebung der Altersgrenze ebenso wie Stefanie Drese, Gesundheitsministerin in Mecklenburg-Vorpommern. Sie betont: „Brustkrebs ist die häufigste Krebstodesursache bei Frauen und die Mammographie ist die zuverlässigste Vorsorge. Ich freue mich, dass Frauen jetzt länger hiervon profitieren.“