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26.04.2021

Datenschutz Unfallchirurgen fordern Rechtssicherheit für TraumaRegister

Berlin (pag) – Verschärfte Datenschutzregulierungen reißen Löcher in das Datennetz des TraumaRegisters der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU). Das Register weist immer weniger Behandlungsverläufe von Schwerverletzten auf, obwohl sie behandelt wurden. Übertriebener Datenschutz gefährdet Menschenleben, warnt die DGU.

Ursache der Datenlücken ist der Fachgesellschaft zufolge die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie verursache erhebliche formale und inhaltliche Unsicherheiten und Hürden, wenn Unfallchirurgen das Einverständnis der Patienten für die Aufnahme von Versorgungsdaten in das Register einholen wollen. Die Einwilligungserklärung stelle bei schwerverletzten Patienten regelmäßig eine organisatorische und ethisch höchst schwierige bis unlösbare Herausforderung dar. Daher fordern Experten eine gesetzliche Regelung, damit das Register auch ohne Einwilligungserklärung lückenlos weiter betrieben werden kann. „Seit über zwei Jahren setzen wir uns dafür ein, dass wir pseudonymisierte Daten rechtssicher verwenden dürfen. Datenschutz ist gut und richtig. Aber übertriebener Datenschutz macht unser seit fast 30 Jahren bestehendes TraumaRegister nun zunichte und gefährdet damit Menschenleben“, kritisiert DGU-Präsident Prof. Michael J. Raschke.

Knapp 30.000 neue Datensätze wurden pro Jahr im TraumaRegister von den über 600 Traumazentren der Initiative TraumaNetzwerk DGU bisher angelegt. 2018 waren es sechs Prozent weniger, 2019 sank die Aufnahmequote schon um 17 Prozent. Das sei eine besorgniserregende Entwicklung, die unbedingt gestoppt werden muss, sagt DGU-Generalsekretär Prof. Dietmar Pennig. „Auf der einen Seite gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur Qualitätssicherung, auf der anderen Seite sind die rechtssicheren Voraussetzungen dafür in den Kliniken nicht gegeben.“ Der fehlende rechtssichere und gleichzeitig praktikable Umgang mit dem Datenschutz mache die Qualitätssicherung der Akut- und Notfallmedizin de facto unmöglich. „Unser Schwerverletztenregister gehört zur Daseinsfürsorge und verbessert stetig die Patientenversorgung. Mit einem Registergesetz wäre die Erlaubnis zur Datenverwendung gegeben“, sagt Pennig.

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