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03.07.2024

KrankenhausreformUnion fordert Konsens

Berlin (pag) – Die große Krankenhausreform aus dem Hause von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) erreicht den Bundestag. Selbst die größte Oppositionsfraktion betont, dass die Reform notwendig sei. „Es geht nicht um das Ob, es geht um das Wie“, sagt Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU, in der ersten Gesetzeslesung.

Die Union vermisst im Prozess eine Bedarfs- und Auswirkungsanalyse, eine Zwischenfinanzierung, Öffnungsklauseln und Ausnahmereglungen sowie den gemeinsamen Schulterschluss mit allen Akteuren. „Wir brauchen einen Lahnstein-2.0.-Konsens“, fordert Sorge. Sein Fraktionskollege Stephan Pilsinger befindet, dass die geplante Vorhaltefinanzierung im Krankenhausversorgungsstärkungsgesetz (KHVVG) durch die Mindestvorhaltezahlen ad absurdum geführt werde. Dadurch sieht er außerdem den Gemeinsamen Bundesausschuss und dessen Mindestmengenregelungen ausgehebelt. „Es kann doch nicht sein, dass am Ende Karl Lauterbach oder das Ministerium festlegen, was gute Qualität ist, und nicht mehr die Wissenschaft.“ Er glaubt außerdem, dass die Versorgung auf dem Lande durch die Reform leide. Diesen Eindruck will Lauterbach widerlegen. Die Sonder- sowie die Sicherstellungszuschläge seien eine Existenzgarantie für die bedarfsnotwendigen ländlichen Häuser. Ohne Reform allerdings drohe eine Schließungswelle.

Kathrin Vogler (Die Linke) merkt an, dass man mitnichten von einer Abschaffung des DRG-Systems sprechen kann. Der Minister entgegnet: „In der Praxis sind die Fälle gar nicht mehr entscheidend. Für 40 Prozent des Honorars übernimmt fast keiner einen zusätzlichen Fall; der Anreiz ist weg.“

Immer wieder wird Lauterbach in der Debatte dafür kritisiert, dass er die Länder nicht ausreichend berücksichtige. So floss keine der Änderungsvorschläge aus der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in den aktuellen Gesetzentwurf ein. Die amtierende GMK-Vorsitzende und Gesundheitsministerin in Schleswig-Holstein, Prof. Kerstin von der Decken (CDU), setzt nun aufs parlamentarische Verfahren. „Sollten überhaupt keine Änderungen aufgenommen werden, wird es im Bundesrat mit Sicherheit dazu kommen, dass der Vermittlungsausschuss angerufen wird“, sagt sie gegenüber der Presseagentur Gesundheit. In der Ampel gibt man sich offen. „Wir werden im parlamentarischen Verfahren eine Reihe sehr guter Vorschläge der Länder aufgreifen“, kündigt Grünen-Abgeordneter Prof. Armin Grau an. Von der Decken hofft darüber hinaus, dass das KHVVG im weiteren parlamentarischen Verfahren doch noch zustimmungspflichtig gestaltet wird.

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