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19.01.2021

Neue Approbation Unklarheit über PJ-Vergütung

Berlin (pag) – Höherer Stellenwert für Allgemeinmedizin, Prüfung in drei Abschnitten, Praktisches Jahr (PJ) im Öffentlichen Gesundheitsdienst: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) legt jetzt den Referentenentwurf zur „Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung“ vor, nachdem bereits Ende 2019 ein Arbeitsentwurf kursierte. Kritiker vermissen in der aktuellen Version eine klare Vergütungsregelung für PJler.

„Hierdurch sind viele Studierende gezwungen, neben einer Vollzeit-Tätigkeit in der Krankenversorgung einer Nebentätigkeit nachzugehen, um ihre Existenz zu sichern”, zeigt sich Joachim Pankert von der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) enttäuscht von der geplanten neuen Approbationsordnung. Der Marburger Bund fordert eine „existenzsichernde Gewährung von Geldleistungen mindestens in Höhe des BAföG-Höchstsatzes“.
Der bvmd begrüßt dagegen die neue Prüfungsstruktur. Der erste Abschnitt bestehe aus einem schriftlichen Teil und einem mündlich-praktischen Teil, heißt es im Entwurf. Die Zeitpunkte dafür „werden flexibilisiert und können ab dem 4., bzw. ab dem 6. Fachsemester abgelegt werden“. Der zweite Abschnitt umfasst die schriftliche Prüfung. Zusätzlich werde zwischen dem ersten und dem zweiten Abschnitt ein Leistungsnachweis über eine strukturierte klinisch-praktische Prüfung eingeführt.

Der dritte und finale Abschnitt ist wie bisher die ärztliche Prüfung am Bett. „Dabei werden Anamnese und körperliche Untersuchung künftig unter Aufsicht der Prüferinnen und Prüfer erfolgen und mittels standardisierter Checklisten bewertet. Der bisherige zweite Prüfungstag […] findet als anwendungsorientierte Parcoursprüfung statt. Die Fragestellungen erstrecken sich ausschließlich auf die Innere Medizin, die Chirurgie, die Allgemeinmedizin und das Wahlfach“, teilt das BMG mit.
Das PJ soll auf vier Ausbildungsabschnitte von je zwölf Wochen umgestellt werden. Außerdem wird künftig mehr Wert auf Patientenorientierung, digitale Medizin, ambulante Versorgung, intersektorales Arbeiten und die Verknüpfung theoretischer und praktischer Inhalte vom ersten Semester an gelegt.

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