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01.05.2020

Zweites Bevölkerungsschutzgesetz Update für Öffentlichen Gesundheitsdienst

Berlin (pag) – Das Bundeskabinett bringt das zweite Bevölkerungsschutzgesetz (Drittes Corona-Schnellgesetz) auf den Weg. Von 4,5 Millionen PCR-Tests pro Woche wie im ursprünglichen Entwurf ist allerdings keine Rede mehr. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geht nun von maximal einer Millionen Testungen aus, wie er vor Journalisten sagt.

„Wir werden mehr Tests ermöglichen, um Infektionsketten früher zu erkennen und früher zu durchbrechen“, kündigt Spahn an. Das geht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings nicht mehr in einem Milliarden-Euro-Umfang, wie es noch in der ersten Version des geplanten Gesetzes hieß. Realistisch seien wöchentliche Kosten von circa 60 Millionen Euro, geht aus dem vom Kabinett verabschiedeten Entwurf hervor. Dort heißt es: „Gleichzeitig geht damit eine Verbesserung der Verhütung in Bezug zu Covid-19-Ansteckungen einher. Dadurch werden Kosten für Krankenbehandlungen in nicht quantifizierbarer Höhe vermieden.“ Auch symptomfreie Menschen sollen getestet werden. Priorität legt Spahn auf Altenpflegeheime.
Außerdem will die Regierung eine dauerhafte gesetzliche Corona-Meldepflicht festschreiben, inklusive Genesungsfälle und negativer Labortests. Ferner können sich Bürger künftig Immunität bescheinigen lassen.
Teil des Gesetzes ist außerdem ein „Update“ (O-Ton Spahn) des Öffentlichen Gesundheitsdienstes: 50 Millionen Euro fließen nach Plänen der Regierung in die Gesundheitsämter, unter anderem um die Digitalisierung voranzutreiben.
Außerdem sollen Ärzte so schnell wie möglich mehr Influenza-Impfdosen bestellen dürfen. Die GroKo peilt eine Steigerung von 30 Prozent an. Allerdings drängt die Zeit, weiß auch Spahn, denn man befinde sich in den letzten Tagen, in denen man noch ordern kann, sagt er auf Nachfrage der Presseagentur Gesundheit. Diese Regelung bezeichnet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) als problematisch. Ihr Vorsitzender Dr. Andreas Gassen befürchtet Regressforderungen der Krankenkassen. Auch die Ausweitung der PCR-Tests sieht er kritisch. Dadurch bekomme man nur eine Momentaufnahme. Gassen: „Uns ist nicht ganz klar, was man damit erreichen will.“

Den Entwurf finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf