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19.04.2021

NIPT Verbände können zur Versicherteninformation Stellung nehmen

Berlin (pag) – Die nicht-invasiven Pränataltests auf Trisomien 13, 18 oder 21 (NIPT) kommen auf dem Weg in die Regelversorgung langsam voran. Für die dafür benötigten Versicherteninformationen wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein breit angelegtes Stellungnahmeverfahren durchführen.

Anders als sonst üblich haben dadurch nicht nur die gesetzlich stellungnahmeberechtigten Organisationen wie wissenschaftliche Fachgesellschaften und die Bundesärztekammer die Möglichkeit, sich zu den Entwürfen zu äußern, die vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erarbeitet wurden. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird der G-BA laut einer Mitteilung voraussichtlich im Juli über die Aufnahme der Versicherteninformation in die Mutterschafts-Richtlinien beschließen.

Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, deutet in der Sitzung an, dass es mit der Beschlussfassung auch bis September dauern könnte. Hier „rentiert sich der Mehraufwand“ durch ein umfassendes Stellungnahmeverfahren, plädiert Hecken. Man wolle „lieber zu viel als zu wenig Expertise von außen“. Die Entwürfe zur Versicherteninformation sollen ab 22. April auf der Website des G-BA einsehbar sein, interessierte Verbände können eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Im Juni sollen dann die mündlichen Anhörungen folgen.

Nachdem der G-BA die Aufnahme in die Mutterschaftsrichtlinie beschließt, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zwei Monate Zeit, den Beschluss zu prüfen. Nach Nichtbeanstandung tritt er – gemeinsam mit dem Beschluss zur Anwendung eines nichtinvasiven Tests zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 oder 21 – in Kraft. Darin hatte der G-BA im September 2019 festgelegt, dass NIPT in begründeten Fällen Kassenleistung werden. Die Versicherteninformation muss bei Beratungsgesprächen eingesetzt werden. Dieser Beschluss ist vom BMG bereits positiv geprüft worden.

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