StudieVerbesserungsbedarf bei Innovationsfonds-Projekten
Berlin (pag) – Eine Auswertung des Deutschen Netzwerks Versorgungsforschung (DNVF) offenbart methodische Mängel bei Innovationsfonds-Projekten. Die Autoren sehen Verbesserungsbedarf.
Der beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelte Innovationsfonds fördert und überprüft neue Versorgungsprojekte nach wissenschaftlichen Maßstäben, um sie dann in die Regelversorgung zu bringen. Das DNVF hat die geförderten Projekte analysiert und ihr Potenzial zum Transfer in die Regelversorgung untersucht. Insgesamt schauten sich die Gutachter 50 Interventionsstudien der ersten Förderungswelle an.
Die Auswertung ergibt „einen sichtbaren methodischen Verbesserungs- und Beratungsbedarf zu zahlreichen gegenwärtigen und zukünftigen Innovationsfonds-Projekten“. Zahlreiche themenoffene Projekte ließen auf eine „starke Abweichung“ von den festgelegten Schwerpunkten schließen. Die Autoren heben insbesondere die geringe Beforschung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie von strukturschwachen und ländlich geprägten Regionen hervor.
Probleme bereitete den Gutachtern der Mangel an Studienprotokollen, Abschlussberichten und Ergebnispublikationen. Zusätzlich werde dadurch eine qualitativ hochwertige Veröffentlichung unwahrscheinlich. „Aus wissenschaftlicher Sicht deutet sich damit die Gefahr nicht ausgeschöpfter Potenziale, ggf. sogar auch die Verschwendung von bereitgestellten Fördermitteln an.“ Weiter heißt es: „Wenn Ergebnisse (...) aufgrund mangelhafter oder fehlender Studienregistrierungen an wissenschaftlicher Aussagekraft und Publikationspotenzial stark verlieren, steht die generelle Verwertbarkeit und Transferrelevanz infrage.“ Positiv bewerten die Autoren das häufige Vorkommen von interdisziplinären und intersektoralen Projekten sowie von Projekten mit Fokus auf Behandlungsstrukturen und -prozesse und Patientenoutcome.
Der G-BA wertet die Review als „Momentaufnahme“. Gleichwohl werde sich der Innovationsausschuss damit auseinandersetzen und prüfen, „ob es Impulse gibt, den Förderprozess im Rahmen der gesetzlich gesetzten Möglichkeiten weiter zu verbessern“.