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19.02.2025

BMGVerordnung soll Zugang zu Psychotherapie verbessern

Berlin (pag) – Der Bundesrat billigt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte. Das Ziel: Patientinnen und Patienten, die einen besonders erschwerten Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung haben, sollen besser dabei unterstützt werden, einen Behandlungsplatz zu erhalten.

Wie Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) betont, werden durch die Verordnung zusätzliche niedrigschwellige psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungskapazitäten in der ambulanten Versorgung geschaffen. Vorgesehen ist, dass Psychotherapeuten und Ärzte mit einer entsprechenden Weiterbildung auf Antrag vom Zulassungsausschuss zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Personen, die intellektuell beeinträchtigt sind, unter einer Suchterkrankung leiden oder aufgrund eines erheblich eingeschränkten Funktionsniveaus sozial benachteiligt sind, zuzulassen sind. Hierzu müssen die Ärzte mit einem sozialpädiatrischen Zentrum, einem sozialpädiatrischen Dienst, einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schwerer Mehrfachbehinderung, einer Einrichtung der Sucht- beziehungsweise Krisenhilfe oder einer vergleichbaren Einrichtung kooperieren. 

Dr. Andrea Benecke, Präsidentin des Bundespsychotherapeutenkammer, spricht von einem großen Fortschritt: „Es ist gut, dass die besonders vulnerablen Patientengruppen mit dieser Regelung einen leichteren Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung erhalten.” Durch die vorgegebenen Kooperationen werde die Vernetzung gestärkt. „Damit wird der Zugang zu einer multiprofessionellen Versorgung einschließlich Behandlungsangebote in den Lebenswelten der Patient*innen erheblich verbessert.” Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen finden Benecke zufolge derzeit angesichts langer Wartezeiten oft nur schwer Zugang zu den erforderlichen Versorgungsleistungen.

Diese Regelung war ursprünglich in einer Vorversion des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes enthalten und konnte nicht mehr rechtzeitig vor Ende der Wahlperiode verabschiedet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit beschloss daher, den Ermächtigungstatbestand mit einer Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte auf den Weg zu bringen.

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