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31.08.2018

Bundesversicherungsamt Versorgung statt Einnahmeoptimierung

Bonn (pag) – Einflussnahme auf ärztliches Kodierverhalten, zweifelhafte Informationspolitik bei Erhöhung des Zusatzbeitrages, Mängel bei der Umsetzung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes: Das Bundesversicherungsamt (BVA) als größte Aufsichtsbehörde der Sozialversicherung klopft den Krankenkassen im Tätigkeitsbericht 2017 gleich mehrmals auf die Finger.

„Das BVA ist gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden der Länder erfolgreich gegen Verträge vorgegangen, deren Hauptziel unzulässiges Einwirken auf Diagnosekodierungen war“, sagt BVA-Präsident Frank Plate. „Damit richtet sich der Wettbewerb bei den Krankenkassen künftig hoffentlich wieder verstärkt auf die Versorgung und nicht auf Einnahmeoptimierung.“ Im Bericht wird betont, dass die Einflussnahme von Krankenkassen auf das ärztliche Kodierverhalten rechtswidrig ist. Mehrere Staatsanwaltschaften hätten sich an das BVA angewandt, das wiederum bei der Aufklärung geholfen habe. „Inzwischen konnte das Bundesversicherungsamt neben der rechtlichen Klärung auch erreichen, dass die bundesunmittelbaren Kassen die sogenannten Betreuungsstrukturverträge gekündigt haben.“ Außerdem äußert die BVA das Ziel einer bundesweit einheitlichen Aufsichtspraxis.
Kritisch sieht die BVA auch die Informationspolitik bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages: „Manche Kassen kaschieren diese Information geschickt in einem umfangreichen Werbeanschreiben.“ Die Erhöhung könne so überlesen werden. „Diese ,Ausweichstrategie‘ ist gesetzlich untersagt.“
Probleme gibt es zudem beim Ausschreibungsverfahren von Krankenkassen nach Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG). „Nicht nur die Frage der ,Zweckmäßigkeit‘ von Ausschreibungen für eine Versorgung mit hohem Dienstleistungsanteil, sondern auch die vom Gesetzgeber geforderte angemessene Berücksichtigung von Qualitätsaspekten in den Ausschreibungen bildeten Schwerpunkte in der Aufsichtsführung“, konkretisiert das BVA.

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