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26.02.2021

Stellungnahme Versorgungsforschung für ein gezieltes Pandemiemanagement

Berlin (pag) – Die Gesundheitsversorgungsforschung sollte für die Pandemiebekämpfung stärker genutzt werden. Das fordert das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung. Dazu müssten vorhandene Datenressourcen zeitnah zugänglich gemacht werden. Die Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen sollten auf diese Weise analysiert werden, um Schlussfolgerungen für eine „bessere, effizientere und gerechtere medizinische Versorgung in Deutschland“ zu ziehen.

In einer Stellungnahme nennt das Netzwerk unter anderem folgende wichtige Fragestellungen, die aus Sicht der Gesundheitsversorgungsforschung zu beantworten seien:
Wie und unter welchen Bedingungen werden Menschen mit Covid-19, aber auch mit anderen Erkrankungen während der Pandemie in Praxen und Kliniken behandelt?
Wie ist in der Pandemiezeit die Versorgungssituation von Patienten mit chronischen oder malignen Grunderkrankungen? Besteht hier eine Unterversorgung, woraus mittelfristig neue Gesundheitsrisiken entstehen können?
Welche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind effektiv und effizient?
Welche Versorgungsangebote benötigen Betroffene mit Post-Covid-19-Syndrom?
Wie ist die Wirksamkeit und Sicherheit der Impfungen im Versorgungsalltag?

Zur Beantwortung dieser Fragestellungen sollten alle vorhandenen Datenquellen – z.B. der Gesundheitsämter, der Heimaufsicht, der Kassenärztlichen Vereinigungen, von Kassen- und Rehabilitationsträgern sowie Schulbehörden – für die Wissenschaft zugänglich gemacht werden. Bisher wurden viele dieser Daten nur unzureichend analysiert und stehen der Gesundheitsversorgungsforschung deshalb nicht systematisch zur Verfügung, kritisieren die Forscher. Sie fordern außerdem, dass rasch und konsequent Register für Geimpfte und für Betroffene mit Post-Covid-19-Syndrom angelegt werden, damit deren Daten zeitnah und prospektiv analysiert und so wissenschaftlich abgesicherte Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können. Ein weiteres Anliegen: Die zunehmend restriktive Auslegung der Datenschutzanforderungen seien zu verändern. Es müsse wieder zu einer angemessenen Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und informationeller Selbstbestimmung zurückgekehrt werden.