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27.02.2023

UPD-Reform Viele Stolpersteine auf dem Weg zum Gesetz

Berlin (pag) – Querelen um das geplante Gesetz zur Reform der unabhängigen Patientenberatung (UPD): Dabei geht es nicht nur um den Inhalt des Gesetzes selbst, sondern unter anderem auch den Änderungsantrag zur Entbudgetierung der Pädiatrie.

Im Gesetzentwurf ist geplant, die UPD als Stiftung mit 15 Millionen Euro jährlich zu finanzieren, die Mittel sollen GKV und PKV anteilig schultern. Beide wehren sich vehement dagegen, der PKV-Verband hat bereits ein juristisches Gutachten in Anschlag gebracht. Unerwartete Schützenhilfe gibt es jetzt von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestags: Diese sehen in der Zahlungsverpflichtung eine nicht verfassungskonforme „Sonderabgabe“. Weiter heißt es in der Ausarbeitung: „Eine Patientenberatung in dem beschriebenen Umfang und der Art und Weise der Durchführung gehört nicht zu den rechtlichen Pflichten der Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen.“

Auch bei der geplanten Entbudgetierung der Pädiatrie gibt es Ärger: Der fachfremde Änderungsantrag wird am 20. Februar zurückgezogen. Dabei hat das Bundeskabinett dafür noch am 15. Februar grünes Licht gegeben. Der in der Formulierungshilfe vorgeschlagene Weg sei „hochbürokratisch“, kritisiert der FDP-Politiker Lars Lindemann (FDP). „Wir sind überhaupt nicht gegen die Entbudgetierung in der Kinderheilkunde. Wir wollen aber, dass es effektiv passiert“, sagt er gegenüber der Presseagentur Gesundheit. Zuvor hat bereits die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die geplante Regelung scharf angegriffen: „Das ist keine Entbudgetierung, sondern eine Mogelpackung“, meint der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.