SelbstbeteiligungVon Skiunfall bis unterlassener Corona-Impfung
Berlin (pag) – Angesichts der angespannten finanziellen Lage der GKV ist eine Debatte zur Selbstbeteiligung von Kassenpatienten entbrannt. Den Aufschlag macht Gesundheitsökonom Prof. Bernd Raffelhüschen. Auch die Juristin Prof. Frauke Brosius-Gersdorf liefert einen konkreten Vorschlag – zur Corona-Impfung.
Auf dem Gesundheitsrecht Blog von Prof. Stefan Huster, Ruhr Universität Bochum, setzen sich Brosius-Gersdorf und Nicole Friedlein, beide Universität Potsdam, mit der Beteiligung an Behandlungskosten bei unterlassener Impfung auseinander: „Mehr Eigenverantwortung in der GKV: Beteiligung Nichtgeimpfter an den Kosten ihrer Covid-19-Behandlung“ lautet ihr Beitrag. Die Autorinnen kommen darin zu dem Schluss, dass dieEinführung einer zumutbar und gleichheitskonform gestalteten neuen Vorschrift zur Beteiligung von Versicherten an den Kosten ihrer coronabedingten Krankenbehandlung bei Nichtimpfung gegen Covid-19 „verfassungsrechtlich machbar“ sei.
Gesundheitsökonom Raffelhüschen schlägt via „Bild“ vor, dass gesetzlich Krankenversicherte pro Jahr gestaffelt bis zu 2.000 Euro Selbstbeteiligung zahlen. Der Professor der Universität Freiburg plädiert ergänzend für einen Sozialausgleich für Geringverdiener, finanziert aus dem Bundeshaushalt. Außerdem sollten Versicherte Verletzungen nach selbst gewählten Risiken – wie Skifahren – komplett selbst bezahlen.
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) hat den Vorstoß bereits auf Twitter abgeschmettert. Linken-Politikerin Kathrin Vogler weist darauf hin, dass Normal- und Geringverdiener im Verhältnis zum Einkommen schon jetzt mehr für ihre Gesundheitsversicherung als Besserverdiener zahlten. Die Regierung solle „ungerechte Ausnahmen“ wie die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze abschaffen. Und Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, verweist auf die Erfahrungen mit der Praxisgebühr: Diese hätten gezeigt, dass gerade einkommensschwache Menschen durch solche Maßnahmen von notwendigen Arztbesuchen abgehalten werden. „Das kann dazu führen, dass notwendige medizinische Maßnahmen zu spät eingeleitet werden und dadurch wiederum Folgekosten für die Solidargemeinschaft entstehen.“