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20.05.2020

Bundesverfassungsgericht Vorerst kein Stopp für Masernimpfpflicht

Karlsruhe (pag) – Die Masernimpfpflicht bleibt. Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, die entsprechende Vorschrift im Infektionsschutzgesetz so lange außer Kraft zu setzen, bis über eine Verfassungsbeschwerde gegen die Impfpflicht entschieden ist.

In einer Folgenabwägung kommen die Richter in Karlsruhe zum Schluss, dass die Nachteile, welche die klagenden Eltern durch die Impfpflicht erleiden, wesentlich geringer sind als die Nachteile, die durch ein auch nur vorübergehendes Aussetzen der Vorschrift entstehen würden. Konkret: Der mit der Impfpflicht bezweckte Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit wiegt schwerer als das Interesse Einzelner, ihre Kinder ohne Masernschutz in der Kita betreuen zu lassen. Erginge eine einstweilige Anordnung, seien die „Interessen einer großen Anzahl Dritter von hohem Gewicht betroffen“, teilt das Gericht mit. Denn: „Die grundsätzliche Pflicht, einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern vor der Betreuung in einer Gemeinschaftseinrichtung nachzuweisen, dient dem besseren Schutz vor Maserninfektionen, insbesondere bei Personen, die regelmäßig in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen. Impfungen gegen Masern in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen sollen nicht nur das Individuum gegen die Erkrankung schützen, sondern gleichzeitig die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung verhindern […]. Auf diese Weise könnten auch Personen geschützt werden, die aus medizinischen Gründen selbst nicht geimpft werden können, bei denen aber schwere klinische Verläufe bei einer Infektion drohen.“
Der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Thomas Fischbach, lobt die Entscheidung: „Kinder dürfen auf keinen Fall andere mit einer lebensgefährlichen Krankheit wie Masern anstecken und Betreuungseinrichtungen dürfen auf keinen Fall zu Infektions-Hotspots werden.“ Der Wille von Eltern, ihre Kinder außerhalb betreuen zu lassen, müsse hinter das Gemeinwohl zurücktreten. Eine Masernimpfung schütze nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch Kinder, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.