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19.05.2020

NIPT Vorläufige Versicherteninformation in der Kritik

Berlin (pag) – Ein breites Bündnis aus medizinischen, sozialen und kirchlichen Organisationen kritisiert die Versicherteninformation zu nicht-invasiven pränatalen Tests (NIPT). Verantwortlich dafür ist das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Die Version ist aber noch nicht final und befindet sich derzeit im Stellungnahmeverfahren.

Die Organisationen haben sich in einem Runden Tisch zusammengetan. Zu ihnen zählt der Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP), die Evangelische Kirche Deutschlands und die Caritas. Sie fordern eine Bearbeitung des Entwurfs.
Ein Kritikpunkt zielt auf die Leistungskraft des NIPT-Bluttests ab. Diese sei nicht so groß wie bei der Nackentransparenzmessung, wenn sie in Verbindung mit früher Ultraschallfeindiagnostik zur Überprüfung der fetalen Organentwicklung durchgeführt wird, meint BVNP-Präsident Prof. Alexander Scharf . In der Versicherteninformation werde die Aussagekraft beider Verfahren jedoch gleichgestellt. Zudem fehlt aus Sicht des BVNP der Hinweis darauf, dass der Bluttest derzeit in Kombination mit einer Nackentransparenzdiagnostik und früher Ultraschallfeindiagnostik nur von spezialisierten Ärzten standardmäßig angewandt werde. Außerdem bringe die Broschüre nicht klar zum Ausdruck, dass ein unauffälliges Testergebnis keineswegs die Geburt eines Kindes ohne Behinderung bedeute und in welcher Weise die psychosoziale Beratung für Paare hilfreich sein kann, kritisiert der Runde Tisch.
Ferner vermissen die Organisationen konkrete Hinweise zu den Beratungsstellen. „Darüber hinaus wird zu wenig zwischen einer Beratung im Vorfeld der Inanspruchnahme von Pränataldiagnostik und NIPT und einer Beratung nach einem auffälligen Ergebnis unterschieden“, moniert der Runde Tisch weiter. Er wirft dem IQWiG einen „defizitorientierten Blick auf das Leben von Menschen mit Trisomie 21“ vor. Auch könnte die Versicherteninformation dazu führen, Ängste vor einem Kind mit Behinderung zu schüren.

Noch bis zum 29. Mai können Stellungnahmen beim IQWiG eingereicht werden.