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01.02.2021

Sterbehilfe Vorschlag für ein Suizidhilfegesetz

Berlin (pag) – In die festgefahrene Sterbehilfe-Debatte kommt wieder Bewegung: Zwei Gesetzesinitiativen sind in den vergangenen Tagen bekannt geworden: Für eine zeichnen die Grünen-Politikerinnen Katja Keul und Renate Künast verantwortlich. Der Entwurf für ein Suizidhilfegesetz stammt von Prof. Karl Lauterbach (SPD), Katrin Helling-Plahr (FDP) und Petra Sitte (Die Linke).

„Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben darf es nicht nur auf dem Papier geben“, betont Helling-Plahr, als sie mit ihren beiden Mitstreitern den Entwurf eines Suizidhilfegesetzes in der Bundespressekonferenz vorstellt. Derzeit bestehe erhebliche Rechtsunsicherheit.
Anfang 2020 hat das Bundesverfassungsgericht das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Die Begründung der Karlsruher Richter: Das Verbot verletze das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben.

Helling-Plahr nennt einige Eckpfeiler des von ihr initiierten Suizidhilfegesetzes: Im Zentrum steht der autonom gebildete, freie Wille. Und: Niemand muss helfen, aber jeder kann. Das Gesetz sieht staatliche Beratungsstellen vor, die ständig und unentgeltlich zugänglich sein sollen. Die Beratung bei einer solchen Stelle ist Voraussetzung dafür, dass ein Arzt ein Arzneimittel zum Zweck der Selbsttötung verschreiben darf.
Die FDP-Politikerin will mit der Gesetzesinitiative auch ein Signal an die Ärzteschaft senden. Sie unterstreicht, dass ein berufsrechtliches Verbot von Sterbehilfe angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts keinen Bestand haben könne. Zusammen mit Lauterbach und Sitte hofft Helling-Plahr, dass der Bundestag noch in dieser Legislatur eine Entscheidung zur Sterbehilfe trifft. Als nächster Schritt würde eine Orientierungsdebatte anstehen.

Auf den Vorstoß gibt es unterschiedliche Reaktionen: das Nationale Suizidpräventionsprogramm für Deutschland weist auf die Problematik gesetzlicher Regelungen des assistierten Suizids hin, während die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben den Vorschlag im Grundsatz begrüßt.