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13.12.2024

SchwangerschaftsabbruchWegge: Wir schlagen eine Entkriminalisierung der Frau vor

Berlin (pag) – Das Strafrecht zu Schwangerschaftsabbrüchen führt nicht nur zur Stigmatisierung von Frauen und Ärzten, „sondern hat auch dramatische Auswirkungen auf die Versorgungslage“, stellt die Sozialdemokratin Carmen Wegge § 218 an den Pranger. Sie, wie 328 Abgeordnete, wollen Abtreibung bis zum Ende der zwölften Woche entkriminalisieren. Erwartungsgemäß emotional verläuft die erste Lesung im Bundestag.

Etwa 4,5 Millionen Bürger in Deutschland leben außerhalb einer angemessenen Erreichbarkeit zum nächsten Angebot für einen Schwangerschaftsabbruch, konstatiert Wegge. In den letzten zwei Jahrzehnten habe sich die Zahl an Ärzten, die Abtreibungen durchführen, halbiert. Zur Neuregelung gehört, die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abbruch zu streichen. Zudem sollten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Denn: „Ein Schwangerschaftsabbruch darf keine soziale Frage sein und keine Frau finanziell belasten“, so die SPD-Abgeordnete Heike Engelhardt. „Zutiefst patriarchal“ bewertet Ulle Schauws, die zu den 328 Unterzeichnern gehört, den § 218. Er symbolisiere, „dass eine Frau nicht das Recht hat, selbst über ihre Schwangerschaft und somit ihr Leben und ihren Körper zu bestimmen“, empört sich die Grünen-Abgeordnete. „Wir schlagen eine reine Entkriminalisierung der Frau vor“, appelliert Wegge.

Die FDP-Abgeordnete Gyde Jensen steht der Entkriminalisierung zwar positiv gegenüber, „diese Debatte muss zeitnah geführt werden, aber keineswegs in Eile“, so Jensen. Unbeliebt ist der Vorstoß bei den Christdemokraten und -sozialen. Die Abgeordnete der Unionsfraktion Dorothee Bär findet die dreitägige Wartezeit essenziell: „Das löst so viele Traumata bei Frauen aus, die sich eben zu schnell dafür entschieden haben.“ Manche bereuten ihre Entscheidung, glaubt Bär. In der Debatte sieht sie „einen spalterischen Kulturkampf“. Auch der Union liege „selbstverständlich“ an der Selbstbestimmung der Frau. „Aber es geht zusätzlich auch noch um jemanden, der noch keine Redemöglichkeit in Deutschland hat, der nicht für sich selbst sprechen kann“, ergänzt sie – ihr kommt die Perspektive des Ungeborenen zu kurz. 

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