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19.10.2021

DGHS Weißbuch zu Freitodbegleitungen kommt

Berlin (pag) – Die Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS) will im Frühjahr 2022 ein Weißbuch zu Freitodbegleitungen herausgeben. Das kündigt ihr Präsident Prof. Robert Roßbruch auf der Veranstaltung „Zur aktuellen Situation der Freitodbegleitung/Suizidhilfe in Deutschland“ an.

„Alle Fälle werden dort benannt“, sagt Roßbruch über die angekündigte Publikation. Zielgruppe sind auch die Bundestagsmitglieder. Laut Roßbruch soll sie eine „fundierte Grundlage“ für eine mögliche neue Gesetzesinitiative sein. Dem Entwurf von Katrin Helling-Plahr (FDP), Prof. Karl Lauterbach (SPD) und Dr. Petra Sitte (Die Linke) kann der Jurist durchaus etwas abgewinnen, stört sich aber an einem Punkt. „Eine Beratungspflicht lehnen wir ab.“

Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches „Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ für nichtig erklärt. Bereits seit Längerem weist jedoch Noch-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte an, Sterbewilligen das als laut DGHS am besten geeignete Medikament Natrium-Pentobarbital nicht zugänglich zu machen.

Die Entscheidung des BVerfG bezeichnet Roßbruch als sehr weitgehend. Das Selbsttötungsrecht stehe nicht nur alten oder kranken Menschen zur Verfügung, sondern auch „lebenssatten“ Menschen. Diese Tatsache bekomme eine weitere ethische Dimension, so könne man die Frage stellen, ab welchem Alter man von „Lebenssattheit“ sprechen könne. Für solche Fragen will die DGHS eine eigene Ethikkommission einsetzen. Einen 25-Jährigen in eine Freitodbegleitung zu vermitteln, komme für Roßbruch aber nicht infrage.

Derzeit sind zwei Freitodbegleiter notwendig, informiert Roßbruch: ein Arzt und ein Jurist. Bei den Medizinern gebe es eine große Bandbreite, von Anästhesisten über Hausärzte bis hin zu Radiologen oder Notärzten. „Uns sind die Hausärzte am liebsten“, sagt er. Interessierte Mediziner würden sich übrigens selbst bei der Gesellschaft melden. „Das hat uns sehr erstaunt“, räumt der Präsident ein. Allerdings fehle es der DGHS an Juristen.

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