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28.06.2018

LSG Hessen Weiter Streit nach Urteil zur Impfstoffversorgung

Berlin/Potsdam (pag) – Die AOK Nordost begrüßt das Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Hessen zur Grippeimpfstoffvereinbarung der Kasse mit den Apothekerverbänden in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Das Gericht hatte geurteilt, dass die Vereinbarung keine Beschränkung des Anbieterkreises darstellt. Dem widerspricht der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) und warnt vor möglichen Versorgungsengpässen.

Den Richtern zufolge haben sich Kasse und Apothekerverbände, denen eine weitgehende Regelungskompetenz zugestanden wurde, an geltendes Recht gehalten – ein einzelner Hersteller werde mit dem Vertrag nicht bevorzugt. Ebenso sei die Festlegung auf einen einheitlichen Abgabepreis rechtens. Die Hersteller könnten ihre Preise senken, um wieder konkurrenzfähig zu sein.
Die AOK Nordost begrüßt den LSG-Beschluss. „Die AOK Nordost hat federführend für die GKV gemeinsam mit den Apothekerverbänden genau das getan, was der Aufgabe aller Akteure in der Selbstverwaltung entspricht: Eine gute Versorgung zum wirtschaftlichen Preis zu organisieren“, sagt Stefanie Stoff-Ahnis, Geschäftsleitung der AOK Nordost. Es sei ein normaler marktwirtschaftlicher Mechanismus, dass das teurere Produkt nicht oder weniger stark nachgefragt werde.
„Die Risiken in dieser Impfstoffvereinbarung sehen nicht nur wir“, sagt dagegen Dr. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie. Er verweist auf die Entscheidung des Bundeskartellamts, Forderungen unterschiedlicher Fraktionen und der Gesundheitsministerkonferenz, solche Vertragsschlüsse zu unterlassen, um Preisdruck und Lieferengpässe zu vermeiden. „Die divergente rechtliche Betrachtung zeigt eines: Hier ist der Gesetzgeber gefordert, schnellstmöglich für klare gesetzliche Regelungen zu sorgen, die die Impfstoffversorgung auf sichere Füße stellen.“

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