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06.08.2025

KrankenhausreformWeitreichende Zugeständnisse für Länder geplant

Berlin (pag) – Der Referentenentwurf für das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) liegt vor. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist bereit, den Bundesländern weit entgegenzukommen. Ziel der Reform der Reform sei es, die „praktische Umsetzung“ des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) zu erleichtern und dieses „praxisgerecht“ weiterzuentwickeln.

Zentral: Die Ausnahmeregelung für die Zuweisung von Leistungsgruppen trotz Nichterfüllung der Qualitätskriterien wird angepasst. „Künftig [entscheiden] die zuständigen Landesbehörden im Rahmen ihres eigenen Beurteilungsspielraums über die Erforderlichkeit einer Ausnahme, ohne hierbei an die mit dem KHVVG vorgesehenen bundesweit einheitlichen Erreichbarkeitsvorgaben gebunden zu sein“, so der Referentenentwurf. Die Einführung der Vorhaltevergütung wird um ein Jahr verschoben, sodass deren Finanzwirksamkeit ab 2030 eintritt. Detaillierte Änderungen gibt es zu Zwischenfristen, Leistungsgruppen und deren Qualitätskriterien. Festgeschrieben wird, dass der Transformationsfonds nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert wird. Von 2026 bis 2035 sollen die insgesamt 25 Milliarden Euro zum Umbau der Kliniklandschaft stattdessen aus dem Sondervermögen Infrastruktur kommen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lobt, dass die besonderen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Bundesländer stärker berücksichtigt würden. In die falsche Richtung führe, dass das Finanzierungsmodell gleichbleibe. Die stellvertretende DKG-Vorstandsvorsitzende, Prof. Henriette Neumeyer, klagt: „Das Fundament der Vorhaltefinanzierung ist marode: Es bleibt weiterhin fallzahlabhängig, setzt falsche Anreize und ist mit einem übermäßigen bürokratischen Aufwand verbunden.“

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, kritisiert die weitreichenden Ausnahmeregelungen: „Eine solche Aufweichung der geplanten Qualitätsvorgaben würde die zentralen Ziele der Reform – eine bundesweit einheitliche und hohe Behandlungsqualität für mehr Patientensicherheit – nachhaltig gefährden.“ Durch die Möglichkeit der Länder, von den einheitlichen Qualitätskriterien für Leistungsgruppen abzuweichen, seien willkürlichen Zuweisungen „Tür und Tor“ geöffnet. Dr. Carola Reimann, die Chefin des AOK-Bundesverbandes, ist gnädiger. Generell sei gut, dass mehr Klarheit bestehe: „Das gilt im positiven Sinne vor allem für die explizite Zusage des Bundes, die Umbaukosten zur Modernisierung der Krankenhäuser zu übernehmen und mit Steuermitteln zu finanzieren.“ 

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