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10.05.2023

Krankenhausreform Wie in NRW, nur mit Leveln

Berlin (pag) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) legt den Entwurf eines „Basismodells“ zur geplanten Krankenhausreform vor. Wie Hausherr Prof. Karl Lauterbach (SPD) angekündigt hat, steht Nordrhein-Westfalen bei den Leistungsgruppen Pate für eine bundesweite Neuordnung der Kliniklandschaft. An Leveln hält das BMG fest.

Der Entwurf, welcher der Presseagentur Gesundheit vorliegt, soll als Grundlage für die erste von vier vorgesehenen Folgeabschätzungen dienen. Bei den Leistungsgruppen übernimmt das BMG das Modell aus NRW, behält sich aber Ergänzungen vor. Für die Leistungsgruppen sollen per BMG-Rechtsverordnung – „unter Einbeziehung der Länder“ – bundeseinheitliche Mindeststrukturvoraussetzungen festgelegt werden. Diese Einteilungen sollen unter Berücksichtigung der Vorschläge der Regierungskommission und der medizinischen Fachgesellschaften perspektivisch weiterentwickelt werden.

Die Zuordnung zu Leveln weicht von der Stellungnahme der Krankenhaus-Regierungskommission ab. „Um etwa Geburten flächendeckend zu gewährleisten, kann diese Leistungsgruppe grundsätzlich auch Level-I-Krankenhäusern zugeordnet werden“, heißt es im BMG-Papier. Bei den Leveln orientiert sich das Ministerium am Notfallstufenkonzept des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Im Entwurf werden Fachkliniken unter einem eigenen Level F berücksichtigt. Es handele sich um „Kliniken, die zu einem weit überwiegenden Anteil auf bestimmte Leistungen spezialisiert und für die Versorgung der Bevölkerung mit diesen Leistungen in einem erheblichen Maße relevant sind“. Berufsgenossenschaftliche Kliniken und Bundeswehrkrankenhäuser fallen im BMG-Basismodell ebenfalls unter Level F. Die finale Definition von Fachkliniken soll auf der Grundlage der Vorschläge der Ad-hoc-Kommission „Versorgungsstrukturen“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, der Regierungskommission und der Bundesländer bis zum 23. Mai erfolgen.

Die Landesgesundheitsministerien wehren sich allerdings gegen eine Levelzuteilung. Diese sei für eine Krankenhausreform „nicht notwendig“, heißt es in einer Beschlussempfehlung an die Gesundheitsministerkonferenz. „Es steht den Ländern frei, Level/Versorgungsstufen beizubehalten oder einzuführen.“ Eine bundeseinheitliche „Rahmenfestlegung“ von Leistungsgruppen und Mindeststrukturvoraussetzungen dagegen wird als „sinnvoll“ erachtet – solange sie nicht die Planungshoheit der Länder unterlaufe. Mit diesen sollte sich der Bund abstimmen und Öffnungsklauseln ermöglichen.

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