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02.07.2018

Struktur Wie unabhängig ist der MDK?

Berlin (pag) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht eine Umstrukturierung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) für erforderlich. Der MDK solle gestärkt werden, um wieder mehr Unabhängigkeit zu erlangen, sagt der parlamentarische Staatssekretär im BMG, Dr. Thomas Gebhart (CDU), auf dem MDK-Kongress in Berlin.

„Die Organisationsstruktur der Medizinischen Dienste stammt weitgehend aus der Zeit der Errichtung des MDK aus dem Vertrauensärztlichen Dienst. Diese fast 30 Jahre alte Struktur wirft aus heutiger Sicht Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf die Unabhängigkeit“, sagt Gebhart. Kritisch zu sehen sei, dass der Verwaltungsrat des MDK von den Verwaltungsräten der Krankenkassen gewählt werde und bis zu einem Viertel der Mitglieder des Verwaltungsrates hauptamtliche Krankenkassenmitarbeiter sein könnten. Richtlinien für die einheitliche Begutachtung und die Grundsätze zur Fort- und Weiterbildung würden fachlich von der MDK-Gemeinschaft vorbereitet, aber vom GKV-Spitzenverband erlassen. Dies mache den MDK in seiner Außenwirkung hinsichtlich seiner Unabhängigkeit von den Kassen angreifbar. Ferner habe der Bericht des Bundesrechnungshofs über die Medizinischen Dienste festgestellt, dass es insbesondere Defizite bei der Ausstattung mit eigenem Personal gibt. Die Aufgaben wären nur mit Mehrarbeit der Mitarbeiter und Mithilfe externer Gutachten zu bewältigen.
Daher sollte sich die Personalausstattung der Medizinischen Dienste noch stärker am Bedarf aller Aufgabenbereiche orientieren, so Gebhart. „Hierzu ist die Personalbedarfsermittlung der MDK weiterzuentwickeln, für die Beauftragung externer Gutachten sollten einheitliche Vorgaben gelten.“ Darüber hinaus seien Änderungen an den Organisationsstrukturen erforderlich, um die Unabhängigkeit der Institution zu stärken. Ziel müsse eine deutliche Abgrenzung von den Kassen und eine Stärkung der Rolle der MDK-Gemeinschaft beim Erlass der Richtlinienbeschlüsse sein.
„Der MDK ist in seiner fachlichen Beurteilung unabhängig. Es gibt da auch keine Eingriffe“, sagt dagegen Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands. Auch der Verwaltungsrat beeinflusse die Begutachtung nicht. Bei der Vorbereitung von Richtlinien ginge es lediglich darum, dass Beurteilungen auch mit dem Leistungsrecht übereinstimmen. „Im Detail kann man immer etwas verbessern. Bei der Außenwirkung kann noch etwas getan werden“, sagt Dr. Volker Hansen, Verwaltungsratsvorsitzender des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).