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23.03.2020

GesetzentwurfZehn-Milliarden-Rettungsschirm für Kliniken

Berlin (pag) –Das Bundeskabinett bringt das Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz auf den Weg. Noch in dieser Woche soll es den Bundestag passieren. Mit bis zu zehn Milliarden Euro will die Regierung Kliniken in der Corona-Krise mit zeitlich begrenzten Maßnahmen unterstützen, verkündet Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Die erste Version des Gesetzentwurfs vom 21. März wird von Klinikvertretern noch in der Luft zerrissen. Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands spricht von einem „Black Friday for Hospitals“, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht die Kliniken im Stich gelassen, die Geschäftsführerin der Kreisklinik Groß-Gerau in Hessen, Prof. Erika Raab, hält den Entwurf für einen „Todesstoß“ für kleine Häuser. Am Wochenende bessert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach, Spahn präsentiert den neuen Entwurf am 23. März vor Journalisten.
Geplant ist nun u.a.: Für jedes freie Bett bekommen die Kliniken eine Pauschale von 560 Euro pro Tag aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Dieser wird aus dem Bundeshaushalt refinanziert. Außerdem erhalten die Häuser einen Bonus von 50.000 Euro für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett – finanziert durch die Krankenkassen. Darüber hinaus sind die Länder angehalten, kurzfristig weitere erforderliche Investitionen zu finanzieren. Für Mehrkosten, die durch persönliche Schutzausrüstungen entstehen, können die Kliniken mit einem Zuschlag von 50 Euro pro Patient rechnen. Der vorläufige Pflegeentgeltwert wird auf 185 Euro erhöht. Die Auswirkungen der Regelungen will das BMG mithilfe eines Experten-Beirates analysieren.
Die DRGs werden allerdings nicht ausgesetzt – wie von DKG und AOKen ins Spiel gebracht. „Wir sind unverändert der Auffassung, dass monatliche Abschlagzahlungen das bessere Konzept für die Krisenfinanzierung wäre“, bleibt DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß bei seiner Haltung.
Auch die Niedergelassenen werden berücksichtigt. „Sie sind unser erster Schutzwall“, sagt Spahn. Praxen mit hohen finanziellen Ausfällen soll mit Ausgleichszahlungen sowie schnellen Anpassungen der Honorarverteilung geholfen werden.
Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen.