BundessozialgerichtZoff zwischen Kassen und Kliniken dominant
Kassel (pag) – Die geplante Krankenhausreform und die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen werden das Bundessozialgericht (BSG) auf Trab halten. Davon sind Präsident Prof. Rainer Schlegel und seine Kollegin Prof. Dagmar Oppermann überzeugt, wie sie auf dem Jahrespressegespräch der Behörde zu Protokoll geben.
Ein täglich Brot des BSG sind die Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen. „Der 1. Senat hatte im letzten Jahr 40 Revisionen erledigt“, sagt Schlegel. Er steht diesem Senat vor, der sich um Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung kümmert.
Insgesamt konnte das Gericht 216 Revisionen laut Jahresbericht 2023 abarbeiten. Weit vorne liegt der Bereich Krankenversicherung (62), gefolgt von Rentenversicherung (28) und Grundsicherung (27). In Angelegenheiten des Vertrags(zahn)arztrechts fanden 20 Revisionen einen Abschluss, im Bereich der Pflegeversicherung neun.
Schlegel glaubt nicht, dass künftig weniger Konflikte zwischen Kassen und Kliniken durch das BSG gelöst werden müssen. Im Gegenteil: Der Präsident geht davon aus, dass die geplante Krankenhausreform Rechtsfragen aufwerfe, die letztendlich beim Bundessozialgericht entschieden werden müssten. „Es geht ums Geld und es geht um die Existenz vieler Krankenhäuser. Deshalb wird es erhebliche Auswirkungen auf die Sozialgerichtsbarkeit haben.“ Auch mögliche Eingriffe vonseiten des Bundes in die Planungshoheit der Länder könnten beim BSG Gegenstand von Befassungen werden.
Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen würde den 6. Senat betreffen, der für Vertrags(zahn)arztrecht zuständig ist. Die Vorsitzende Richterin Oppermann will die politische Entwicklung im Blick behalten. „Wir sind gespannt, in welchem Umfang wir damit belastet werden.“
Thema in der Pressekonferenz ist auch der zukünftige berufliche Status – selbstständig oder nicht – der sogenannten Poolärzte, die im Notdienst tätig sind. „Die gerechteste Lösung wäre wahrscheinlich die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung“, meint BSG-Vizepräsident Andreas Heinz.