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14.10.2020

GKV Zusatzbeitrag steht vor Erhöhung

Berlin (pag) – Die Zeichen stehen auf Erhöhung: Zwar kann sich der GKV-Schätzerkreis bei der Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für das kommende Jahr nicht einigen. Fakt ist allerdings, dass sowohl Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) auf der einen Seite und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) auf der anderen Seite einen Anstieg errechnen. Über die Höhe ist man sich allerdings uneins.

Aus den Rechnungen von BMG und BAS ergibt sich eine Erhöhung um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent, teilt das Bundesamt nach dem Treffen des GKV-Schätzerkreises mit. Der GKV-SV ermittelt eine Erhöhung um 0,3 auf 1,4 Prozent. Das BMG legt nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises den Zusatzbeitragssatz fest und gibt ihn bis zum 1. November im Bundesanzeiger bekannt.

Dissens besteht auch bei den Einschätzungen zu den Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung im laufenden und im kommenden Jahr. BMG und BAS gehen von 257,8 Milliarden Euro in diesem Jahr und 274,9 Milliarden Euro in 2021 aus, der GKV-SV erwartet dagegen 258,6 Milliarden Euro in 2020 und 276,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr.

Die Einnahmen des Gesundheitsfonds schätzen die Experten für dieses Jahr einvernehmlich auf 239,6 Milliarden Euro, minus des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse. Berücksichtigt werden der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro und der ergänzende von 3,5 Milliarden Euro. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen nach rechtlichen Vorgaben unverändert 240,2 Milliarden Euro.

Für 2021 erwartet der Schätzerkreis 255 Milliarden Euro, inklusive des regulären Bundeszuschusses von 14,5 Milliarden sowie des zusätzlichen von 5 Milliarden Euro und weitere 8 Milliarden aus den Finanzreserven der Krankenkassen. Berücksichtigt werden außerdem 900 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zum Ausgleich der Mindereinnahmen durch einen Freibetrag auf betriebliche Versorgungsbezüge. Abgezogen wird wieder der Anteil für die landwirtschaftliche Krankenkasse.