BKK DachverbandZusatzbeitrag steigt dramatisch
Berlin (pag) –Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) rechnet im kommenden Jahr mit einer deutlich höheren Belastung der GKV-Versicherten. Seinen Kalkulationen zufolge kann der Zusatzbeitragssatz von derzeit durchschnittlich 1,7 auf mindestens 2,45 Prozent klettern, geht aus einem BKK-internen Paper hervor.
Durch den gesetzlich verordneten Abbau der Finanzreserven der Krankenkassenliegen die Reserven durchschnittlich nur noch leicht über der gesetzlich vorgesehenen Mindestrücklage von 20 Prozent einer Monatsausgabe, geht aus den Berechnungen des BKK Dachverbands hervor, der festhält: „Vor wenigen Jahren reichten die Reserven noch für eine komplette Monatsausgabe.“
Die Liquiditätsreserve im Gesundheitsfonds steuert im laufenden Jahr auf einen Tiefstand von 4,8 Milliarden Euro, prognostiziert der BKK Dachverband, und liege damit nur noch 0,1 Milliarden Euro über der Mindestreserve. Eigentlich diene dieses Geld dazu, unterjährliche Schwankungen in den Einnahmen zu decken. In der jüngsten Vergangenheit wurden damit auch laufende Ausgaben (Innovationsfonds, Krankenhausstrukturfonds oder Förderung der Geburtshilfe und Pädiatrie) finanziert (2023: 5,7 Milliarden) oder die Beiträge stabilisiert (2023: 2,7 Milliarden). „Das wird künftig nicht mehr möglich sein“, heißt es von Seiten des Verbands. Krankenkassen würden die monatlichen Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zunehmend später erhalten.
Generell geht der BKK Dachverband durch Ausgabensteigerung von einem Zusatzbeitrag von 1,81 Prozent aus. Hinzu kämen weitere absehbare Ausgabenrisiken aus dem laufenden Jahr von 0,05 Prozent. Der Wegfall der Liquiditätsreserve mache 0,17 Prozent aus, die Erhöhung der Landesbasisfallwerte durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) 0,07 Prozent und die Folgen der vertraulichen Erstattungspreise (vorgesehen im Medizinforschungsgesetz) 0,13 Prozent. Hinzu kämen Nachberechnungen aus dem Pflegebudget von etwa 0,25 Prozent. Das macht dann insgesamt einen Zusatzbeitrag von circa 2,45 Prozent. Es könnte sogar noch dicker kommen. Denn weitere Mehrkosten durch das KHVVG (zum Beispiel: Transformationsfonds), das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (zum Beispiel: Hausarzthonorar-Entbudgetierung) und das Physiotherapieberufereformgesetz sind noch gar nicht eingepreist.