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30.11.2020

AMNOG-Verfahren zVt-Beratungen: Anfrage-Welle an die Fachgesellschaften

Berlin (pag) – Die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften werden ebenso wie die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft seit März dieses Jahres an den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur zweckmäßigen Vergleichstherapie beteiligt. Wie ist die Kooperation angelaufen?

Diese Modifikation des AMNOG-Verfahrens geht auf das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung zurück.
Bisher haben die Fachgesellschaften bereits 195 Anfragen erhalten (Stand 24. November 2020). Alle zwei Wochen kommt eine Welle von Fragen in die Fachgesellschaften, berichtet Prof. Bernhard Wörmann, medizinischer Leiter der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO). „Offensichtlich gibt es einen hohen unmet administrative need.“
Die DGHO koordiniert die Stellungnahmen für den onkologischen und hämatologischen Bereich, die Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) alle übrigen. In der Onkologie, in der es die meisten Verfahren gibt, wurden 99 Prozent der Anfragen fristgerecht beantwortet, in den übrigen Gebieten lag die Quote bei 77 Prozent, heißt es seitens der DGHO.
Wörmann zufolge erkundigt sich der G-BA nach dem Stand der jeweiligen Behandlung in der entsprechenden Indikation. Der Ausschuss frage ferner, ob es bestimmte Subpopulationen gebe, die in der Versorgung berücksichtigt werden müssen und ob die Fachgesellschaften etwas zum Versorgungsstandard wissen. Der Umfang der Antworten von den Medizinern liegt zwischen drei und 15 Seiten. Den Aufwand gibt Wörmann mit bis zu acht Stunden an, das hänge allerdings stark davon ab, ob aktuelle Leitlinien zu dem Thema existieren oder nicht.

Inwiefern die Eingaben der Fachgesellschaft bei der Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie oder bei Studienplanungen berücksichtigt werden, lässt sich frühestens im nächsten Jahr erkennen.

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