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Öffentlicher Teil der Plenarsitzung zum Thema: Recht auf Selbsttötung?

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, mit dem das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt wurde, sorgte in Fachkreisen und in der politischen Öffentlichkeit für intensive Debatten. Kritiker des Urteils befürchten u.a. deshalb eine Vernachlässigung des Lebensschutzes, weil – so die Begründung – ein Selbsttötungswille zumeist nicht auf einer wirklich freien Entscheidung beruhe.

Diese Bedenken aufgreifend, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Experten aus Medizin und Recht sowie Kirchen und Verbände um Stellungnahmen gebeten, wie durch ein neues „legislatives Schutzkonzept“ insbesondere die Freiwilligkeit, Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches bei einer Suizidbeihilfe sichergestellt werden könnte.

Der Deutsche Ethikrat hat sich bereits 2014 und 2017 mit dem Thema der Suizidbeihilfe befasst und möchte im Lichte des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgerichts und einer möglichen Neuregelung einen Beitrag zur Differenzierung der Debattenlage liefern.

Die Veranstaltung wird via Livestream auf der Website des Deutsches Ethikrates übertragen. Das Publikum ist eingeladen, den Debatten im Online-Chat und unter #Suizidbeihilfe auf Twitter zu folgen.

Datum22.10.2020, 09:30
ArtVeranstaltung
öffentlich
OrtOnline-Veranstaltung
www - online
Veranstalter

Deutscher Ethikrat
Jägerstraße 22 - 23
10117 Berlin
030 - 20 37 02 42
030 - 20 37 02 52
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