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  • Kassenärztliche Bundesvereinigung – KBV

    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die Dachorganisation der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie untersteht der staatlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. Die KBV ist die Interessenvertretung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten gegenüber den Krankenkassen. Dem gesetzlich krankenversicherten Patienten garantieren KVen beziehungsweise die KBV gemäß dem Sicherstellungsauftrag eine qualifizierte ambulante medizinische Versorgung. Für die Kassenzahnärzte übernimmt diese Aufgaben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

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  • Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – KZBV

    Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und die Dachorganisation der deutschen Vertragszahnärzte. Die KZBV wird von 17 Landes-KZVen getragen.

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  • KKS Netzwerk

    Das KKS-Netzwerk ist ein Verbund universitär verankerter Forschungspartner mit dem Ziel, klinische Studien erfolgreich und nach international anerkannten Standards umzusetzen, gemeinsam die Rahmenbedingungen insbesondere für patientenorientierte klinische Forschung zu verbessern und Synergien über den Zusammenschluss von Expertise zu nutzen.

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