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  • M8-Allianz

    Die von der Berliner Charité ins Leben gerufene M8 Allianz will die Verantwortung der akademischen Medizin für zukünftige Probleme in Gesundheitsversorgung und medizinischen Forschung wahrnehmen. In der Allianz haben sich, in Anlehnung an die G8-Treffen der Politik, weltweit führende medizinische Institutionen und akademische Forschungseinrichtungen zusammengeschlossen. 2009 hat das Bündnis den 1. World Health Summit ausgerichtet.


  • Medizinische Ethikkommissionen

    Die medizinischen Ethikkommissionen gehen zurück auf eine Deklaration des Weltärztebundes von Helsinki von 1975. Ihre Aufgabe ist es, Forschungsvorhaben, die an Lebewesen durchgeführt werden, aus ethischer, rechtlicher und sozialer Sicht zu bewerten und die Beteiligten an diesen Studien – insbesondere die Teilnehmer – zu schützen. In Deutschland gibt es rund 50 Ethikkommissionen, die entweder bei den medizinischen Hochschulen, bei den Landesärztekammern oder bei Länderbehörden angesiedelt sind. Sie unterstehen dem Länderrecht. Die Mitglieder dieser Gremien sind in der Regel Mediziner, Naturwissenschaftler, Juristen, Theologen und teilweise auch Patientenvertreter. Sie erstellen ein schriftliches Votum für oder gegen das beantragte Forschungsvorhaben. Dieses Verfahren ist für jede Klinische Studie (die für die Zulassung von Arzneimitteln durchgeführt werden muss) gesetzlich vorgeschrieben.


  • Medizinischer Dienst der Krankenversicherung – MDK

    Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in den Bundesländern. Er berät die gesetzlichen Kranken-und Pflegekassen und in sozialmedizinischen Grundsatzfragen und führt in deren Auftrag Einzelfallbegutachtungen durch. Die Kranken- und Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, den MDK bei wichtigen Leistungsentscheidungen mit Begutachtungen zu beauftragen. In seiner medizinisch-fachlichen Bewertung ist der MDK per Gesetz unabhängig.