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  • Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen

    In seinen alle zwei Jahre erscheinenden Gutachten analysiert der Rat die Entwicklung in der gesundheitlichen Versorgung mit ihren medizinischen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Dabei schlägt er auch Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und bestehender Überversorgung vor. Eine Reihe von Vorschlägen und Empfehlungen sind von der Gesundheitspolitik aufgegriffen worden, z.B. die Kassenwahlfreiheit oder die Einführung eines Risikostrukturausgleichs.

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  • Scottish Medicines Consortium

    Wichtigste Aufgabe des Scottish Medicines Consortium (SMC) ist es, das NHS Scotland (National Health Service for Scotland) über neu zugelassene Medikamente und neue Rezepturen oder Anwendungsgebiete bereits existierender Medikamente zu beraten. Das Konsortium setzt sich für seine Stellungnahme ein enges Zeitfenster: zwölf Wochen, nachdem das neue Produkt erhältlich ist. Ferner übernimmt das SMC seit 2005 für die hiesige Gesundheitsbehörde das so genannte "horizon scanning". Die frühe Aufklärung über neue, in der Entwicklung befindliche Medikamente soll dazu beitragen, die Planungen des National Health Service zu verbessern. Ein Blick auf die Website des SMC lohnt allein schon deshalb, weil Schottland als Referenzland für die frühe Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln in Deutschland gilt.

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  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen – GKV-Spitzenverband

    Der Spitzenverband Bund (GKV-SV) der Krankenkassen ist seit 1. Juli 2008 der bundesweite Dachverband aller Krankenkassen in Deutschland. Er ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und übernimmt die Aufgaben der Krankenkassen in der gemeinsamen Selbstverwaltung. In der Sozialen Pflegeversicherung nimmt der Verband die Aufgaben des Spitzenverband Bund der Pflegekassen wahr. Im Gemeinsamen Bundesausschuss wirkt der GKV-SV bei den Richtlinien mit, er ist Verhandlungspartner auf Bundesebene, wenn es um Arzthonorare etc. geht und er handelt u.a. die Preise neuer Arzneimittel mit den pharmazeutischen Herstellern aus.

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  • Ständige Impfkommission – STIKO

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist eine 12- bis 18-köpfige Expertengruppe, die beim Robert-Koch-Institut angesiedelt ist. Die Teilnehmer treffen sich zweimal jährlich zu Fragen rund um Schutzimpfungen und Infektionskrankheiten. Die STIKO-Empfehlungen münden in öffentlichen Impfempfehlungen. Die STIKO ist seit 2001 gesetzlich verankert.