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  • Effectiveness

    Wirksamkeit im Sinne der „Effectiveness“ ist das Ausmaß, in dem eine Intervention mehr Nutzen als Schaden bringt, wenn sie unter den üblichen Bedingungen der Krankenversorgung erbracht wird. Quelle: Gutachten zur "Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie"


  • Effectiveness, Relative

    Relative Wirksamkeit im Sinne der „Relative Effectiveness“ kann definiert werden als das Ausmaß, in dem eine Intervention, wenn sie unter den üblichen Bedingungen der Krankenversorgung erbracht wird, im Vergleich zu einer oder mehreren Alternativinterventionen, bei dem Versuch ein bestimmtes Gesundheitsziel zu erreichen, mehr Nutzen als Schaden bringt. Quelle: Gutachten zur "Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie"


  • Effektivität

    Effektivität bedeutet das Verhältnis von erreichtem Ziel zu definiertem Ziel. Das Vorhandensein von Effektivität hängt ab von der Frage, ob ein definiertes Ziel erreicht wurde oder nicht. Effektivität ist ein Maß für die Zielerreichung (Wirksamkeit, Output, Qualität der Zielerreichung).


  • Effektmaß

    Maßzahl, um die Stärke eines Effekts zu quantifizieren.


  • Efficacy

    Wirksamkeit im Sinne der „Efficacy“ bezeichnet das Ausmaß, in dem eine Intervention unter idealen Bedingungen mehr Nutzen als Schaden bringt. Quelle: Gutachten zur "Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie"


  • Efficacy, Relative

    Relative Wirksamkeit im Sinne der „Relative Efficacy“ kann definiert werden als das Ausmaß, in dem eine Intervention unter idealen Bedingungen im Vergleich zu einer oder mehreren Interventionen mehr Nutzen als Schaden bringt. Quelle: Gutachten zur "Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie"


  • Effizienz

    Setzt ein vorgegebenes Ziel ins Verhältnis zu dem Aufwand, der zum Erreichen dessen nötig ist. Effizienz ist ein Maß für die Wirtschaftlichkeit (Kosten-Nutzen-Relation).


  • Effizienzgrenzenanalyse

    Das ist die Methode, nach der das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit die Kosten-Nutzen-Bewertung bei Arzneimitteln und anderen Therapien vornehmen will. Im Januar 2008 wurde diese Methode vorgestellt. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass der medizinische Zusatznutzen X einer neuen Therapie auch nur X Euro zusätzliche Kosten verursachen darf.


  • Einheitlicher Bewertungsmaßstab 

    Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bezeichnet ein Verzeichnis, nach dem ambulante Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kassenärztliche Bundesvereinigung definieren diese Leistungen und legen eine Abrechnungsziffer fest. Außerdem bestimmen sie jeweils eine Punktzahl. Die Punktzahlen legen die Relationen der Leistungen untereinander fest. Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung


  • Einheitsbeitragssatz

    Die Bundesregierung legt einen einheitlichen prozentualen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung fest. Jedes GKV-Mitglied zahlt den selben prozentualen Beitragssatz, Zuschläge sind kassenindividuell möglich. Wirksam ist die mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz festgeschriebene Regelung seit dem 1. Januar 2009.


  • Endpunkte

    Bei Endpunkten von Studien wird zwischen weichen klinischen Endpunkten (Surrogate) wie Blutdruck oder Cholesterin und harten klinischen Endpunkten – beispielsweise Mortalität und Amputationsrate – unterschieden.


  • Erlaubnisvorbehalt/Verbotsvorbehalt

    Eine Behandlungsmethode darf von einem niedergelassenen Arzt in der vertragsärztlichen Versorgung nur dann erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen hat (Erlaubnisvorbehalt). In der stationären Versorgung dagegen können neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden grundsätzlich ohne vorherige Prüfung durch den G-BA erbracht werden, solange das Gremium nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (Verbotsvorbehalt). Quelle: www.g-ba.de


  • Evidenz

    Der Begriff „Evidenz“ (Nach-, Beweis) leitet sich vom lateinischen ex (heraus) und videre (sehen) ab und bezieht sich auf wissenschaftlich gewonnene Informationen, die einen Sachverhalt erhärten oder widerlegen.


  • Evidenzbasierte Medizin – EbM

    Evidenzbasierte Medizin (EbM = beweisgestützte Medizin) ist nach einer Definition des Deutschen ebm-Netzwerks der gewissenhafte, ausdrückliche und vernünftige Gebrauch der gegenwärtig besten externen, wissenschaftlichen Evidenz für Entscheidungen in der medizinischen Versorgung individueller Patienten.


  • Exzellenzcluster

    Mit Exzellenzclustern sollen an den Universitäten international sichtbare und konkurrenzfähige Forschungseinrichtungen etabliert werden, die mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und der Wirtschaft kooperieren und ein hervorragendes Umfeld für den wissenschaftlichen Nachwuchs bilden. Für jedes der 37  Cluster der zwei laufenden Förderrunden stehen durchschnittlich 31,8 Millionen Euro über die Laufzeit von 5 Jahren zur Verfügung. Die Exzellenzcluster sind Teil der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen. Quelle: www.bmbf.de