Hausarztzentrierte Versorgung – HzV
Bei der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) verpflichtet sich der Versicherte freiwillig, für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr immer nur seinen Hausarzt als ersten Ansprechpartner aufzusuchen. Fachärzte können lediglich auf Überweisung in Anspruch genommen werden. Die Idee ist, dass der Hausarzt den Überblick über das Versorgungsgeschehen behält. So kann er Doppeluntersuchungen vermeiden und Wechselwirkungen von Arzneimitteln erkennen. Für sein diszipliniertes Verhalten kann die Kasse den Versicherten mit Prämien belohnen.
Hautkrebs-Screening
Seit dem 1. Juli 2008 ist das Hautkrebs-Screening Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr ist die Untersuchung alle zwei Jahre kostenlos. In den ersten beiden Jahren nach Einführung als GKV-Leistung haben sich rund 13 Millionen Deutsche untersuchen lassen. Das sind 29 Prozent der Anspruchberechtigten.
Health Technology Assessment – HTA
Health Technology ist die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Krankenversorgung und Krankheitprävention. Health Technology Assessment ist ein multidisziplinärer Prozess, in dem Informationen zu medizinischen, sozialen, wirtschaftlichen und ethischen Aspekten der Anwendung einer Gesundheitstechnologie systematisch, transparent, unverzerrt und stichhaltig zusammengefasst werden. Das Ziel des HTA ist die Formulierung sicherer, effektiver und patientenorientierter (gesundheitspolitischer) Entscheidungen.
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Zu ihnen gehören z.B. Seh- und Hörhilfen (Brillen, Hörgeräte), Körperersatzstücke (Prothesen), orthopädische Hilfsmittel (orthopädische Schuhe, Rollstühle) sowie Inkontinenz- und Stoma- Artikel. Hilfsmittel können auch technische Produkte sein, die dazu dienen, Arzneimittel oder andere Therapeutika in den menschlichen Körper zu bringen – wie bestimmte Spritzen, Inhalationsgeräte oder Applikationshilfen. Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, www.g-ba.de
Höchstbeträge
Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht für Arzneimittel, die nicht in eine Festbetragsgruppe einzubeziehen sind, Höchstbeträge vor. Diese sind grundsätzlich nach einer Kosten-Nutzen-Bewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen vom GKV-Spitzenverband festzusetzen. Die gesetzlichen Regelungen sehen ausdrücklich vor, dass nur für Arzneimittel, die nicht in eine Festbetragsgruppe einzubeziehen sind, Höchstbeträge aufgrund von Kosten-Nutzen-Bewertungen festzusetzen sind. Somit lösen die Höchstbeträge aufgrund von Kosten-Nutzen-Bewertungen die Festbeträge nicht ab, sondern ergänzen diese.
Horizon-Scanning
„Horizon-Scanning-Systeme“ dienen der Früherkennung und Bewertung von neuen medikamentösen Therapiekonzepten. Das Ziel: Bereits vor einer routinemäßigen Einführung in die Patientenbehandlung können sich Kostenträger und Fachgremien auf neue Medikamente gezielt vorbereiten. Damit soll eine rationale Entscheidungsfindung und die prospektive Budgetplanung unterstützt sowie ein wissenschaftlich begründeter Einsatz der Medikamente sichergestellt werden.
HPV-Impfung
Impfung gegen humane Papillomviren. Humane Papillomviren (HPV) sind eine große Gruppe weit verbreiteter Krankheitserreger. Eine Infektion mit bestimmten Papillomvirustypen steigert das Risiko für Krebsvorstufen und Krebs. Die häufigste durch HPV hervorgerufene Krebserkrankung ist Gebärmutterhalskrebs, fachsprachlich Zervixkarzinom. Schutz vor den beiden häufigsten krebsauslösenden Virustypen HPV 16 und 18 bietet eine Impfung. Wissenschaftliche Studien belegen, dass durch den Einsatz der Impfung weniger Frauen an behandlungsbedürftigen Veränderungen am Gebärmutterhalskrebs erkranken. Langfristig könnte auch die Rate an Gebärmutterhalskrebs gesenkt werden. Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt die HPV-Impfung in Deutschland für Mädchen zwischen zwölf und 17 Jahren. Quelle: Krebsinformationsdienst