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  • Individualisierte Medizin

    Durch das frühzeitige Erkennen individueller Risikoprofile und durch maßgeschneiderte Therapien wird die medizinische Versorgung besser an den einzelnen Patienten angepasst. Eine Voraussetzung für die frühzeitige und individualisierte Behandlung ist die möglichst umfassende Kenntnis aller relevanten Krankheitsfaktoren und ein Verständnis ihres Zusammenwirkens. Dafür sind vielfältige Daten wie Umweltfaktoren (z. B. Ernährung, Kontakt mit Umweltschadstoffen, Krankheitserreger), Lebensführung und sozioökonomischer Status, Gene, körperliche und psychische Verfassung sowie medizinische Behandlungen (z. B. Medikamentengabe) notwendig. Quelle: Greifswald Approach to Individualized Medicine (BMBF-Verbundprojekt)


  • Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL

    Die Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können daher nicht von den Vertragsärzten mit den Kassenärztlichen Vereinigungen zu Lasten der Kassen abgerechnet werden. Die Folge: Sämtliche IGeL-Leistungen sind vom Versicherten aus eigener Tasche zu bezahlen. Der Argumentation der Kassen zufolge sind diese Leistung medizinisch nicht notwendig. Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben eine Checkliste für Patienten zum Thema IGeL veröffentlicht: www.aezq.de/mdb/edocs/pdf/info/igel-checkliste-barrierefrei.pdf


  • Innovationsfonds

    Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Für diesen Zweck hat die Bundesregierung einen Innovationsfonds aufgelegt. Die zur Verfügung stehende Fördersumme beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich. Hierbei sind 225 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen.

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  • Integrierte Versorgung – IV

    Unter Integrierter Versorgung (IV) versteht man eine fach- und sektorenübergreifende (ambulante und stationäre) Versorgung von Patienten. Ärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Kliniken, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer kooperieren bei der Behandlung eines Patienten und sorgen für den notwendigen Wissensaustausch. Die Krankenkassen schließen hierzu mit allen Beteiligten entsprechende Verträge, die so genannten IV-Verträge. IV-Modelle eignen sich besonders für komplexe Behandlungsprozesse, an denen mehrere medizinische Leistungserbringer beteiligt sind.


  • International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems – ICD-10

    Die „Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ wurde von der Weltgesundheitsorganisation erstellt, die Ziffer 10 bezeichnet die 10. Revision. In Deutschland gibt es für die ICD-10 zwei wesentliche Einsatzbereiche: Verschlüsselung von Todesursachen sowie Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung.