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20.07.2012

F. Breyer, J. Wasem, R. Leidl, S. Felder Für eine verpflichtende private Pflegevorsorge mit Zuschüssen für Bedürftige

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie (dggö)

Das Bundeskabinett hat am 6. Juni 2012 die staatliche Förderung einer privaten Pflegezusatzversicherung beschlossen. Statt der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Einführung einer verpflichtenden Zusatzvorsorge für künftigen Pflegebedarf einigte man sich lediglich auf einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 60 Euro jährlich für eine freiwillige Vorsorge. Dazu müssen die entsprechenden Verträge bestimmte Mindestbedingungen erfüllen: Der Jahresbeitrag muss mindestens 120 Euro betragen, es darf keine Risikozuschläge geben, und die Verwaltungskosten sollen begrenzt werden.
Dies ist aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Gesundheitsökonomie zwar ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch zur Deckung des zukünftigen Pflegebedarfs nicht ausreichend.