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  • Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights – TRIPS-Abkommen

    Das Abkommen soll einen Mindeststandard schaffen, der Betriebsgeheimnisse und die Rechte von Urhebern, Erfindern und Patentinhabern schützt. Gleichzeitig sollen die Inhaber dieser Rechte in die Lage versetzt werden, damit Handel zu treiben. Zum Beispiel indem sie Lizenzen ausstellen oder Nutzungsrechte einräumen. Die Patente in der Pharmaindustrie waren in den vergangenen Jahren größter Streitpunkt zwischen Industrie- und Entwicklungsländern bei der Umsetzung des Abkommens. Quelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung


  • Allokation

    Unter Allokation versteht man die Zuordnung von beschränkten Ressourcen zu potentiellen Verwendern.


  • Altenbericht

    Die Berichte zur aktuellen Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland sollen als Entscheidungsgrundlage für die Seniorenpolitik des Bundes dienen. Der aktuelle Sechste Altenbericht von 2010 beschäftigt sich mit dem Thema „Altersbilder in der Gesellschaft“. Er befasst sich unter anderem mit der Wirkung von Altersbildern in vielen Bereichen des täglichen Lebens und den Potenzialen Älterer in der Arbeitswelt. Seit 1993 erscheint in jeder Legislaturperiode ein Altenbericht zu einem seniorenpolitischen Thema. Stand: Januar 2013


  • Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung – ASV

    Die ASV nach § 116b SGB V umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern. Damit hat der Gesetzgeber einen neuen Sektor mit eigenen Regeln und auf Dauer mit einer eigenen Gebührenordnung in die Versorgung eingeführt. Leistungen des neuen Sektors werden immer ambulant erbracht, entweder in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus. Für niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser gelten im Bereich der ASV die gleichen Qualifikationsanforderungen und einheitliche Bedingungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt die Krankheiten und die genauen Inhalte fest. Für die gemeinsame Gebührenordnung ist der Bewertungsausschuss, nicht der G-BA, zuständig. Stand: Januar 2013


  • Amyothrophe Lateralsklerose – ALS

    Amyothrophe Lateralsklerose (ALS) gehört zu den bisher noch unheilbaren Krankheiten. Schwerwiegende Symptome treten gleichzeitig auf: Lähmungen, Atemfunktionsstörungen, Schluckstörungen, Gewichtsabnahme, Verlust der Sprechfunktion. Die Ursache der Krankheit ist unbekannt. Die Überlebenszeit beträgt im Mittel etwa drei bis fünf Jahre. In Deutschland leiden rund 8.000 Menschen an ALS. Hierzulande gibt es acht spezialisierte ALS-Ambulanzen. Ein berühmter Patient ist der britische Physiker Stephen Hawking. Stand: Januar 2013


  • Äquivalenzstudie

    Eine Studie mit dem primären Ziel zu zeigen, dass eine Wirkung von zwei oder mehreren Behandlungen in einem Ausmaß voneinander abweichen, das klinisch unbedeutend ist. Quelle: Gutachten zur „Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie“.


  • Arzneimittel-Atlas

    Im Prinzip handelt es sich bei ihm um ein Jahrbuch, das den medizinischen Versorgungsbedarf der Patienten betrachtet. Neben der Datenanalyse des vorherigen Jahres wagt der Atlas auch eine Prognose für das kommende Jahr. Der Arzneimittel-Atlas wird vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) in Auftrag gegeben und vom Berliner IGES-Institut seit 2006 jährlich erstellt. Der Arzneimittel-Atlas steht in Konkurrenz zum Arzneimittelverordnungsreport (AVR). Während der Report über theoretisch mögliche Einsparungen berichtet und aufzeigen will, wo Kosten gedämpft werden können, stehen beim Atlas der indikationsspezifische Bedarf und seine finanziellen Auswirkungen im Vordergrund. Stand: Januar 2013


  • Arzneimittelgesetz – AMG

    Jedes Arzneimittel muss zugelassen sein, bevor es in Verkehr gebracht wird. Um eine Zulassung zu erhalten, sind eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen. Diese Voraussetzungen sind u.a. im Arzneimittelgesetz niedergelegt. Das Arzneimittelgesetz regelt alle mit der Herstellung und Prüfung, dem Inverkehrbringen, der Zulassung, der Kontrolle, der Verschreibung, der Aufklärung und Abgabe von Arzneimitteln zusammenhängende Fragen. Außerdem beinhaltet das Gesetz Vorschriften zum Schutz von Probanden, die an klinischen Studien zur Arzneimittelprüfung teilnehmen. Stand: Januar 2013


  • Arzneimittelmarktneuordungsgesetz – AMNOG

    Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Es beinhaltet viele neue Regelungen und schafft einige alte Gesetzmäßigkeiten (wie Bonus-Malus-Regelung) ab. Im Kern des Gesetzes geht es um ein neues Preisfindungsverfahren für Arzneimittelinnovationen. Dieses beginnt mit einer frühen Nutzenbewertung der neuen Wirkstoffe durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die Preisfindung macht sich am Zusatznutzen neuer Medikamente fest und wird zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und pharmazeutischem Hersteller verhandelt. Die darin festgelegten Erstattungsregeln beziehen sich auch auf die Private Krankenversicherung. Außerdem baut das AMNOG die Möglichkeiten der Integrierten Versorgung (§ 140a ff. SGB V) weiter aus, indem pharmazeutische Unternehmen Vertragspartner werden können. Stand: Januar 2013


  • Arzneimittelrahmenvereinbarung

    Im Sozialgesetzbuch V regelt der § 84 die Anforderungen für die Arznei- und Heilmittelvereinbarung zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Auf Bundesebene verhandeln der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Rahmenvereinbarung (§ 84 Abs. 7). Die regionalen Vereinbarungen werden bezogen auf die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung weiter entwickelt.


  • Arzneimittelzulassung

    Im Interesse der Arzneimittelsicherheit bedürfen seit dem 1. Januar 1978 alle Fertigarzneimittel einer Zulassung bevor sie in Deutschland in den Verkehr gebracht werden können (Verkehrsfähigkeit). Das Zulassungsverfahren ist im Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Voraussetzung der Zulassung ist u.a. der Nachweis der Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit. Der Nachweis muss durch analytische, pharmakologisch-toxikologische und klinische Prüfungen erbracht werden. Quelle: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie


  • Arzneiverordnungsreport – AVR

    Seit 1985 berichtet der jährlich erscheinende Arzneiverordnungs-Report unter der Herausgeberschaft des Heidelberger Pharmakologen Prof. Dr. U. Schwabe und des Ökonomen Dr. D. Paffrath über die Arzneiverordnungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zahlreiche Experten aus Pharmakologie, Medizin und Ökonomie kommentieren das ärztliche Verordnungsverhalten. Primäres Ziel dieser Publikation ist eine verbesserte Markt- und Kostentransparenz. Wo immer möglich, werden Arzneimittel nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin beurteilt, so die Herausgeber.


  • assessment & appraisal

    Mithilfe dieser beiden Begriffe wird zwischen objektiver Analyse (assessment) und Beschlussfassung (appraisal) unterschieden. Während in England diese Prozesse in getrennter Verantwortung ablaufen, gibt es in Deutschland eine Überlappung der Zuständigkeiten. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ist für die Analyse zuständig, gibt aber auch Empfehlungen an den Gemeinsamen Bundesausschuss, der am Ende entscheidet.


  • autologe Stammzelltransplantation

    Bei der autologen Stammzelltransplantation sind Spender und Empfänger dieselbe Person. Eine solche Transplantation kann notwendig werden, wenn z. B. aufgrund einer Krebserkrankung eine Chemotherapie und/oder Bestrahlung notwendig wird. Da diese aber das eigene blutbildende System schwer schädigen können, werden dem Patienten vor Beginn der Behandlung gesunde Stammzellen entnommen, die ihm nach Therapie wieder zurückgegeben werden. Wenn es sich bei Spender und Empfänger um zwei verschiedene Personen handelt, spricht man von allogener Transplantation.


  • Bedarfsplanung

    Wo sich Mediziner niederlassen können, hängt auch von der Bedarfsplanung ab. Denn Ärzte oder Psychotherapeuten, die gesetzlich versicherte Patienten ambulant behandeln möchten, benötigen einen freien Arztsitz. Wie viele es davon in einer Region gibt, regelt die Bedarfsplanung. Diese wurde vom Gesetzgeber 1992 eingeführt, um bundesweit eine ausgewogene haus- und fachärztliche Versorgung zu sichern. Grundlage der Planung bildet neben dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Bedarfsplanung, in der unter anderem die Planungsbereiche und das Arzt-Einwohner-Verhältnis festgelegt sind. In einer ab 2013 geltenden Richtlinie hat der G-BA ein feingliedrigeres Planungsraster eingeführt, das ermöglichen soll, Versorgungslücken schneller zu erkennen und zu schließen. Nach der neuen Regelung wird das ärztliche Leistungsangebot stärker nach Arztgruppen ausdifferenziert, so wird in eine allgemeine und eine gesonderte fachärztliche Versorgung unterteilt. Außerdem werden vier Planungsräume eingeführt: ein Mittelbereich, die Kreise bzw. kreisfreien Städte, die Raumordnungsregion und das Gebiet der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Künftig soll die hausärztliche Versorgung im Mittelbereich geplant werden, die allgemeine fachärztliche Versorgung im Kreis und der kreisfreien Stadt sowie die gesonderte fachärztliche Versorgung in der Raumordnungsregion. Stand: Januar 2013


  • Biomarker

    Oberbegriff für Laborwerte oder andere messbare Merkmale, die mit einer Tumorerkrankung in Verbindung stehen und deren Bestimmung zusätzliche Informationen zur Krankheitssituation, zum wahrscheinlichen Verlauf oder zur Wirksamkeit von Behandlungen gibt. Quelle: Krebsinformationsdienst


  • Brachy-Therapie

    Bei der Brachy-Therapie handelt es sich um eine der vier Therapieoptionen bei Prostatakrebs. Sie wird auch als interne Strahlentherapie bezeichnet, bei der die Strahlen direkt an den Ort der Tumorzellen geführt werden, sodass die Strahlenbelastung für das gesunde umgebende Gewebe und die Organe stark reduziert ist.


  • Budget-Impact-Analyse

    Heißt zu deutsch Budget-Einfluss-Analyse. Mithilfe dieser Analyse kann beispielsweise abgeschätzt werden, wie sich eine bestimmte Entscheidung insgesamt auf die Ausgaben im Gesundheitswesen auswirkt.


  • CE-Kennzeichnung

    Nach dem Medizinproduktegesetz dürfen Medizinprodukte grundsätzlich nur mit der CE-Kennzeichnung versehen in Verkehr gebracht werden, die auf dem Produkt und/oder auf der Verpackung angebracht wird. Die CE-Kennzeichnung ist das äußere Zeichen der Erfüllung der grundlegenden Anforderungen an das Medizinprodukt im Europäischen Wirtschaftsraum. Dies schließt eine Risikoanalyse und eine klinische Bewertung des Produktes ein, die dem Nachweis dienen, dass das Medizinprodukt im Rahmen seiner Zweckbestimmung leistungsfähig und frei von unerwünschten Nebenwirkungen ist. Quelle: www.bvmed.de


  • Computertomographie

    Die Computertomographie zählt zu den sogenannten bildgebenden Untersuchungsverfahren. Sie ist ein Schnittbildverfahren, das auf der Röntgentechnik basiert und schichtweise Bilder aus dem Körperinnern liefert. In der Krebsmedizin wird sie vorrangig eingesetzt, um Tumoren oder Metastasen zu finden oder deren Entwicklung während einer Behandlung und danach zu kontrollieren. Quelle: Krebsinformationsdienst www.krebsinformationsdienst.de


  • Condition-Treatment Pairs

    Der Begriff lässt sich der Zentralen Ethikkomission bei der Bundesärztekammer zufolge mit grob formulierten Indikationen übersetzen (vgl. Stellungnahme zur Priorisierung medizinischer Leistungen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung – 2007). Ein weiterer Erklärungsansatz findet sich auf der amerikanischen Internetseite einer Ärzteinitiative: „First, it divided the world of health care into ‚condition-treatment pairs‘. Each pair consisted of one medical treatment, paired with the condition it is intended to treat. So, for instance, ‚appendectomy for acute appendicitis‘ was one of the condition-treatment pairs.“ Quelle: www.yourdoctorinthefamily.com/grandtheory/section9_3.htm


  • Cross-over-Design

    Cross-over-Studien vergleichen die Wirksamkeit zweier Behandlungsformen, welche zeitlich versetzt die gleichen Probanden erhalten. Die typische Studie dieses Designtyps besteht aus mindestens zwei Studienphasen: In der ersten erhalten die Teilnehmer des ersten Studienarmes zunächst Therapie A, die Probanden des zweiten Studienarmes Therapie B. Nach einer definierten Behandlungsdauer wird zur zweiten Studienphase gewechselt. Studienarm eins erhält nun Therapie B und Studienarm zwei Therapie A. Die Wirksamkeit der Therapien kann am Ende der Studie sowohl im Intra- als auch im Intergruppenvergleich bestimmt werden. Quelle: www.ebm-netzwerk.de


  • Delegation

    Delegation meint die Übertragung von ärztlichen Leistungen an in der Hierarchie nachgeordnete Personen, zum Beispiel Fachpflegekräfte. Der Arzt behält dabei die medizinische Gesamtverantwortung.


  • Delphi-Studie

    Seit 1994 gibt das Pharmaunternehmen Janssen-Cilag die so genannte Delphi-Studienreihe heraus, mit der es Impulse für die Diskussion um die Zukunft des Gesundheitswesens geben will. Die im Jahr 2005 publizierte Expertise (Delphi IV) stand beispielsweise unter dem Thema: Nutzen, Kosten, Präferenzen – Wissen was der Bürger will. Im Rahmen der fünften Delphi-Studie „Gesundheit als Chance“ (2009) wurden Zukunftsszenarien für das Gesundheitswesen im Jahr 2020 entwickelt.


  • Disease Management Programm – DMP

    Für chronische Erkrankungen gibt es in Deutschland seit 2002 Disease Management Programme (DMP), die auch „strukturierte Behandlungsprogramme“ genannt werden. Ziel der DMP in der GKV ist es, die Versorgung bei chronischen Krankheiten zu verbessern.
Die betroffenen Patienten sollen durch eine abgestimmte und kontinuierliche Betreuung mehr Lebensqualität erlangen und vor Spätfolgen ihrer Erkrankung weitgehend bewahrt werden. Ergänzend sollen DMP langfristig auch Kosten sparen, die sonst für die Therapie der Spätfolgen aufgewendet werden müssten. Folgende Programme werden angeboten: Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale sowie Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD). Stand: Januar 2013


  • DRG-System

    DRG (Diagnosis Related Groups) bilden ein Patientenklassifikationssystem, mit dem einzelne stationäre Behandlungsfälle anhand bestimmter Kriterien zu Fallgruppen zusammengefasst werden. Es werden solche Behandlungsfälle zusammengefasst, die medizinisch ähnlich und hinsichtlich des Behandlungskostenaufwands möglichst homogen sind. Durch das 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Einführung des diagnoseorientierten Fallpauschalensystems für Krankenhäuser (Fallpauschalengesetz) wurde die Abrechnung nach DRG für deutsche Krankenhäuser verbindlich eingeführt u.a. mit dem Ziel, durch gleiche Preise für gleiche Leistungen den Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern anzuregen und die Kostenstruktur transparenter zu gestalten. Quelle: www.g-ba.de


  • Effectiveness

    Wirksamkeit im Sinne der „Effectiveness“ ist das Ausmaß, in dem eine Intervention mehr Nutzen als Schaden bringt, wenn sie unter den üblichen Bedingungen der Krankenversorgung erbracht wird. Quelle: Gutachten zur "Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie"


  • Effectiveness, Relative

    Relative Wirksamkeit im Sinne der „Relative Effectiveness“ kann definiert werden als das Ausmaß, in dem eine Intervention, wenn sie unter den üblichen Bedingungen der Krankenversorgung erbracht wird, im Vergleich zu einer oder mehreren Alternativinterventionen, bei dem Versuch ein bestimmtes Gesundheitsziel zu erreichen, mehr Nutzen als Schaden bringt. Quelle: Gutachten zur "Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie"


  • Effektivität

    Effektivität bedeutet das Verhältnis von erreichtem Ziel zu definiertem Ziel. Das Vorhandensein von Effektivität hängt ab von der Frage, ob ein definiertes Ziel erreicht wurde oder nicht. Effektivität ist ein Maß für die Zielerreichung (Wirksamkeit, Output, Qualität der Zielerreichung).


  • Effektmaß

    Maßzahl, um die Stärke eines Effekts zu quantifizieren.


  • Efficacy

    Wirksamkeit im Sinne der „Efficacy“ bezeichnet das Ausmaß, in dem eine Intervention unter idealen Bedingungen mehr Nutzen als Schaden bringt. Quelle: Gutachten zur "Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie"


  • Efficacy, Relative

    Relative Wirksamkeit im Sinne der „Relative Efficacy“ kann definiert werden als das Ausmaß, in dem eine Intervention unter idealen Bedingungen im Vergleich zu einer oder mehreren Interventionen mehr Nutzen als Schaden bringt. Quelle: Gutachten zur "Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie"


  • Effizienz

    Setzt ein vorgegebenes Ziel ins Verhältnis zu dem Aufwand, der zum Erreichen dessen nötig ist. Effizienz ist ein Maß für die Wirtschaftlichkeit (Kosten-Nutzen-Relation).


  • Effizienzgrenzenanalyse

    Das ist die Methode, nach der das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit die Kosten-Nutzen-Bewertung bei Arzneimitteln und anderen Therapien vornehmen will. Im Januar 2008 wurde diese Methode vorgestellt. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass der medizinische Zusatznutzen X einer neuen Therapie auch nur X Euro zusätzliche Kosten verursachen darf.


  • Einheitlicher Bewertungsmaßstab 

    Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bezeichnet ein Verzeichnis, nach dem ambulante Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung und die Kassenärztliche Bundesvereinigung definieren diese Leistungen und legen eine Abrechnungsziffer fest. Außerdem bestimmen sie jeweils eine Punktzahl. Die Punktzahlen legen die Relationen der Leistungen untereinander fest. Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung


  • Einheitsbeitragssatz

    Die Bundesregierung legt einen einheitlichen prozentualen Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung fest. Jedes GKV-Mitglied zahlt den selben prozentualen Beitragssatz, Zuschläge sind kassenindividuell möglich. Wirksam ist die mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz festgeschriebene Regelung seit dem 1. Januar 2009.


  • Endpunkte

    Bei Endpunkten von Studien wird zwischen weichen klinischen Endpunkten (Surrogate) wie Blutdruck oder Cholesterin und harten klinischen Endpunkten – beispielsweise Mortalität und Amputationsrate – unterschieden.


  • Erlaubnisvorbehalt/Verbotsvorbehalt

    Eine Behandlungsmethode darf von einem niedergelassenen Arzt in der vertragsärztlichen Versorgung nur dann erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen hat (Erlaubnisvorbehalt). In der stationären Versorgung dagegen können neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden grundsätzlich ohne vorherige Prüfung durch den G-BA erbracht werden, solange das Gremium nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt (Verbotsvorbehalt). Quelle: www.g-ba.de


  • Evidenz

    Der Begriff „Evidenz“ (Nach-, Beweis) leitet sich vom lateinischen ex (heraus) und videre (sehen) ab und bezieht sich auf wissenschaftlich gewonnene Informationen, die einen Sachverhalt erhärten oder widerlegen.


  • Evidenzbasierte Medizin – EbM

    Evidenzbasierte Medizin (EbM = beweisgestützte Medizin) ist nach einer Definition des Deutschen ebm-Netzwerks der gewissenhafte, ausdrückliche und vernünftige Gebrauch der gegenwärtig besten externen, wissenschaftlichen Evidenz für Entscheidungen in der medizinischen Versorgung individueller Patienten.


  • Exzellenzcluster

    Mit Exzellenzclustern sollen an den Universitäten international sichtbare und konkurrenzfähige Forschungseinrichtungen etabliert werden, die mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und der Wirtschaft kooperieren und ein hervorragendes Umfeld für den wissenschaftlichen Nachwuchs bilden. Für jedes der 37  Cluster der zwei laufenden Förderrunden stehen durchschnittlich 31,8 Millionen Euro über die Laufzeit von 5 Jahren zur Verfügung. Die Exzellenzcluster sind Teil der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen. Quelle: www.bmbf.de


  • Festbetrag

    Das ist der Höchstbetrag, den die Krankenkassen für verschreibungspflichtige Arzneimittel erstatten. Verordnet der Arzt ein Medikament, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, oder wünscht dies der behandelte Patient, so muss er den Aufpreis (Differenz zwischen => Festbetrag und Arzneimittelpreis) selbst tragen. Festbeträge wurden 1989 eingeführt und zwar für Arznei- und Hilfsmittel. Seit 2004 können Festbeträge auch für patentgeschützte Arzneimittel festgelegt werden. Die gesetzliche Grundlage findet sich in den §§ 35, 35a, 35b und 36 SGB V.


  • Frühe Nutzenbewertung

    Das zum 1. Januar 2011 in Kraft getretene Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) sieht vor, dass sich neue Arzneimittel regelhaft einer Nutzenbewertung unterziehen müssen. Dafür hat der pharmazeutische Unternehmer ein Dossier vorzulegen, in dem er Belege für den Zusatznutzen in Bezug auf eine „zweckmäßige Vergleichstherapie“ erbringt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist für den gesamten Prozess verantwortlich, er kann mit der Bewertung des Hersteller-Dossiers das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragen. Dieses gibt eine Empfehlung ab, wie der Zusatznutzen zu bewerten ist, über den der G-BA nach einem Stellungnahmeverfahren förmlich beschließt. Erst mit diesem Beschluss ist die Bewertung abgeschlossen.


  • Gesundheitsberichterstattung des Bundes

    Die Website bietet rund eine Milliarde Zahlen und Kennziffern zu den unterschiedlichsten Aspekten der Gesundheitsversorgung: Kosten in Arztpraxen werden dort ebenso dargestellt wie der Gesundheitszustand von allein Erziehenden oder der Einsatz von Kernspintomographien. Die Gesundheitsberichterstattung des Bundes richtet sich an gesundheitspolitische und wissenschaftliche Experten, aber auch Bürger und Patienten.

    Website

  • Gesundheitsfonds

    Der 2009 eingeführte Gesundheitsfonds wird aus den Beiträgen der Kassenmitglieder sowie zusätzlichen Steuermitteln gespeist. Die Kassen erhalten vom Fonds eine einheitliche Grundpauschale pro Versicherten plus alters-, geschlechts- und risikoadjustierte Zu- und Abschläge zur Deckung ihrer standardisierten Leistungsausgaben.


  • Globaler Fonds

    Der Globale Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria wurde mit dem Ziel gegründet, Finanzmittel für die Bekämpfung der drei verheerendsten Krankheiten weltweit drastisch zu erhöhen und diese Finanzmittel in die bedürftigsten Regionen fließen zu lassen. Der Haushalt des Globalen Fonds setzt sich aus freiwilligen Beiträgen der Geberländer und des privaten Sektors zusammen. Nach Angaben des Entwicklungshilfeministeriums ist der Fonds inzwischen die finanzstärkste Organisation im internationalen Kampf gegen Aids, Tuberkulose und Malaria. Derzeit verwaltet er annähernd zwei Drittel der weltweiten finanziellen Ressourcen für den Kampf gegen Malaria und Tuberkulose und über 20 Prozent der globalen Mittel für den Kampf gegen Aids.


  • Gutartige Prostatavergrößerung

    Das benigne Prostatasyndrom ist eine mit zunehmendem Alter häufiger vorkommende gutartige Erkrankung, die abhängig vom Schweregrad zu unterschiedlich ausgeprägten Beschwerden und Einschränkungen der Lebensqualität führt. Es gibt verschiedene, auch operative Therapiemöglichkeiten, die teilweise die Lebensqualität einschränkende, aber auch gravierendere Nebenwirkungen haben können. Dies hat dazu geführt, dass endoskopische Behandlungsalternativen entwickelt wurden, die der G-BA nun hinsichtlich ihres Nutzens und ihrer medizinischen Notwendigkeit für die betroffenen Patienten bewertet hat. Der Entscheidung des Gremiums liegen unter anderem zwei Berichte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zugrunde.


  • Hausarztzentrierte Versorgung – HzV

    Bei der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) verpflichtet sich der Versicherte freiwillig, für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr immer nur seinen Hausarzt als ersten Ansprechpartner aufzusuchen. Fachärzte können lediglich auf Überweisung in Anspruch genommen werden. Die Idee ist, dass der Hausarzt den Überblick über das Versorgungsgeschehen behält. So kann er Doppeluntersuchungen vermeiden und Wechselwirkungen von Arzneimitteln erkennen. Für sein diszipliniertes Verhalten kann die Kasse den Versicherten mit Prämien belohnen.


  • Hautkrebs-Screening

    Seit dem 1. Juli 2008 ist das Hautkrebs-Screening Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr ist die Untersuchung alle zwei Jahre kostenlos. In den ersten beiden Jahren nach Einführung als GKV-Leistung haben sich rund 13 Millionen Deutsche untersuchen lassen. Das sind 29 Prozent der Anspruchberechtigten.


  • Health Technology Assessment – HTA

    Health Technology ist die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Krankenversorgung und Krankheitprävention. Health Technology Assessment ist ein multidisziplinärer Prozess, in dem Informationen zu medizinischen, sozialen, wirtschaftlichen und ethischen Aspekten der Anwendung einer Gesundheitstechnologie systematisch, transparent, unverzerrt und stichhaltig zusammengefasst werden. Das Ziel des HTA ist die Formulierung sicherer, effektiver und patientenorientierter (gesundheitspolitischer) Entscheidungen.


  • Hilfsmittel

    Hilfsmittel sind Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um durch ersetzende, unterstützende oder entlastende Wirkung den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. Zu ihnen gehören z.B. Seh- und Hörhilfen (Brillen, Hörgeräte), Körperersatzstücke (Prothesen), orthopädische Hilfsmittel (orthopädische Schuhe, Rollstühle) sowie Inkontinenz- und Stoma- Artikel. Hilfsmittel können auch technische Produkte sein, die dazu dienen, Arzneimittel oder andere Therapeutika in den menschlichen Körper zu bringen – wie bestimmte Spritzen, Inhalationsgeräte oder Applikationshilfen. Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, www.g-ba.de


  • Höchstbeträge

    Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sieht für Arzneimittel, die nicht in eine Festbetragsgruppe einzubeziehen sind, Höchstbeträge vor. Diese sind grundsätzlich nach einer Kosten-Nutzen-Bewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen vom GKV-Spitzenverband festzusetzen. Die gesetzlichen Regelungen sehen ausdrücklich vor, dass nur für Arzneimittel, die nicht in eine Festbetragsgruppe einzubeziehen sind, Höchstbeträge aufgrund von Kosten-Nutzen-Bewertungen festzusetzen sind. Somit lösen die Höchstbeträge aufgrund von Kosten-Nutzen-Bewertungen die Festbeträge nicht ab, sondern ergänzen diese.


  • Horizon-Scanning

    „Horizon-Scanning-Systeme“ dienen der Früherkennung und Bewertung von neuen medikamentösen Therapiekonzepten. Das Ziel: Bereits vor einer routinemäßigen Einführung in die Patientenbehandlung können sich Kostenträger und Fachgremien auf neue Medikamente gezielt vorbereiten. Damit soll eine rationale Entscheidungsfindung und die prospektive Budgetplanung unterstützt sowie ein wissenschaftlich begründeter Einsatz der Medikamente sichergestellt werden.


  • HPV-Impfung

    Impfung gegen humane Papillomviren. Humane Papillomviren (HPV) sind eine große Gruppe weit verbreiteter Krankheitserreger. Eine Infektion mit bestimmten Papillomvirustypen steigert das Risiko für Krebsvorstufen und Krebs. Die häufigste durch HPV hervorgerufene Krebserkrankung ist Gebärmutterhalskrebs, fachsprachlich Zervixkarzinom.

Schutz vor den beiden häufigsten krebsauslösenden Virustypen HPV 16 und 18 bietet eine Impfung. Wissenschaftliche Studien belegen, dass durch den Einsatz der Impfung weniger Frauen an behandlungsbedürftigen Veränderungen am Gebärmutterhalskrebs erkranken. Langfristig könnte auch die Rate an Gebärmutterhalskrebs gesenkt werden. Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt die HPV-Impfung in Deutschland für Mädchen zwischen zwölf und 17 Jahren. Quelle: Krebsinformationsdienst


  • Individualisierte Medizin

    Durch das frühzeitige Erkennen individueller Risikoprofile und durch maßgeschneiderte Therapien wird die medizinische Versorgung besser an den einzelnen Patienten angepasst. Eine Voraussetzung für die frühzeitige und individualisierte Behandlung ist die möglichst umfassende Kenntnis aller relevanten Krankheitsfaktoren und ein Verständnis ihres Zusammenwirkens. Dafür sind vielfältige Daten wie Umweltfaktoren (z. B. Ernährung, Kontakt mit Umweltschadstoffen, Krankheitserreger), Lebensführung und sozioökonomischer Status, Gene, körperliche und psychische Verfassung sowie medizinische Behandlungen (z. B. Medikamentengabe) notwendig. Quelle: Greifswald Approach to Individualized Medicine (BMBF-Verbundprojekt)


  • Individuelle Gesundheitsleistungen – IGeL

    Die Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können daher nicht von den Vertragsärzten mit den Kassenärztlichen Vereinigungen zu Lasten der Kassen abgerechnet werden. Die Folge: Sämtliche IGeL-Leistungen sind vom Versicherten aus eigener Tasche zu bezahlen. Der Argumentation der Kassen zufolge sind diese Leistung medizinisch nicht notwendig. Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben eine Checkliste für Patienten zum Thema IGeL veröffentlicht: www.aezq.de/mdb/edocs/pdf/info/igel-checkliste-barrierefrei.pdf


  • Innovationsfonds

    Übergeordnetes Ziel des Innovationsfonds ist eine qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Auftrag, neue Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen, und Versorgungsforschungsprojekte, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind, zu fördern. Für diesen Zweck hat die Bundesregierung einen Innovationsfonds aufgelegt. Die zur Verfügung stehende Fördersumme beträgt in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro jährlich. Hierbei sind 225 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für die Versorgungsforschung vorgesehen.

    Website

  • Integrierte Versorgung – IV

    Unter Integrierter Versorgung (IV) versteht man eine fach- und sektorenübergreifende (ambulante und stationäre) Versorgung von Patienten. Ärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Kliniken, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer kooperieren bei der Behandlung eines Patienten und sorgen für den notwendigen Wissensaustausch. Die Krankenkassen schließen hierzu mit allen Beteiligten entsprechende Verträge, die so genannten IV-Verträge. IV-Modelle eignen sich besonders für komplexe Behandlungsprozesse, an denen mehrere medizinische Leistungserbringer beteiligt sind.


  • International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems – ICD-10

    Die „Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ wurde von der Weltgesundheitsorganisation erstellt, die Ziffer 10 bezeichnet die 10. Revision. In Deutschland gibt es für die ICD-10 zwei wesentliche Einsatzbereiche: Verschlüsselung von Todesursachen sowie Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung.


  • Klinische Krebsregister

    Klinische Krebsregister sind fachlich unabhängige Einrichtungen, die alle wichtigen Daten, die im Verlaufe einer Krebserkrankung und ihrer Behandlung anfallen, erfassen. Dadurch soll sowohl auf individueller Ebene die Qualität der Therapie optimiert als auch die Krebsbehandlung in einer Region durch das Aufspüren von Defiziten und Engpässen auf kollektiver Ebene verbessert werden.


  • Klinische Studien

    Arzneimittel, Medizinprodukte oder medizinische Behandlungsformen werden in so genannten klinischen Studien auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit überprüft. Die Studien werden mit gesunden Probanden oder Patienten durchgeführt. Ihr Ziel ist es, wissenschaftliche Fragestellungen zu beantworten und die medizinische Behandlung zu verbessern. Klinische Studien müssen von den zuständigen Behörden und einer Ethikkommission genehmigt werden. Grundsätzlich wird in drei Phasen unterteilt: Phase I (Erprobung mit wenigen Gesunden), Phase II (Erprobung mit wenigen Kranken) und Phase III (Erprobung mit vielen Kranken). Bei guten Ergebnissen kann danach die Zulassung des Produktes beantragt werden.


  • Kombinierter Endpunkt

    Ein kombinierter oder zusammengesetzter Endpunkt besteht aus mehreren einzelnen Endpunkten, die nach einem zuvor definierten Algorithmus zu einem neuen individuellen Endpunkt kombiniert werden.


  • Komplementärmedizin

    Komplementärmedizin (oder auch Alternativmedizin) ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene Behandlungsmethoden und diagnostische Konzepte, die sich als Alternative oder Ergänzung zu wissenschaftlich begründeten Behandlungsmethoden verstehen, wie sie im Medizinstudium gelehrt werden (Schulmedizin). Zu komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden zählt man unter anderem: Naturheilverfahren, Homöopathie und Akupunktur.


  • Kosten-Nutzen-Bewertung – KNB

    Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen beauftragt, eine Methodik für eine Kosten-Nutzen-Bewertung zu entwickeln. Das Institut hat im Jahr 2008 die Effizienzgrenzenanalyse vorgestellt, die seitdem mehrmals überarbeitet wurde. Sie kam jedoch nie regelhaft zum Einsatz im Gegensatz zur frühe Nutzenbewertung für Arzneimittel, die seit 2011 bei neuen Wirkstoffen angewendet wird. Die Kosten-Nutzen-Bewertung (§ 35b SGB V) hat bislang keine große Bedeutung.


  • Kosteneffektivität

    Kosteneffektivität beschreibt die vergleichenden Kosten und belegte oder vermutete Wirksamkeit (Effectiveness) vorgeschlagener Behandlungsstrategien oder Interventionen (US Centres for Disease Control and Prevention). Kosteneffektivitätsanalyse: Die Kosteneffektivitätsanalyse ist der Vergleich alternativer Interventionen, in der Kosten in monetären Einheiten dargestellt werden und Behandlungsresultate in nicht-monetären Einheiten, wie verringerte Mortalität oder Morbidität (INAHTA). „Die Bewertung erfolgt durch Vergleich mit anderen Arzneimitteln und Behandlungsformen unter Berücksichtigung des therapeutischen Zusatznutzens für die Patienten im Verhältnis zu den Kosten“ (§35B Abs. 1 Satz3 Bewertung des Nutzens und der Kosten). Quelle: Gutachten zur "Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie"


  • Lebensqualität

    Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Lebensqualität die subjektive Wahrnehmung einer Person über ihre Stellung im Leben, in Relation zur Kultur und den Wertsystemen, in denen sie lebt, und in Bezug auf ihre Ziele, Erwartungen, Standards und Anliegen. Im Zusammenhang mit Evidenz-basierter Medizin wird meist gesundheitsbezogene Lebensqualität (health-related quality of life, HRQoL) erhoben. Abgeleitet von der WHO-Definition des Begriffs Gesundheit umfasst gesundheitsbezogene Lebensqualität das körperliche, psychische und soziale Befinden eines Individuums. (www.ebm-netzwerk.de)


  • Lebensqualitätsindex – LQ Index

    Lebensqualität kann man zwar nicht messen, wohl aber die Zufriedenheit mit ihr – dazu wurde der sogenannte LQ Index (Lebensqualitätsindex) entwickelt. Der LQ Index ist eine dynamische Grösse, die sich im Laufe der Zeit verändern kann.


  • Leitlinien

    Die Leitlinien der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Leitlinien sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung. Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), www.awmf.org


  • Lifestyle-Präparate

    Laut Sozialgesetzbuch dürfen Arzneimittel, bei deren Anwendung die Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Dazu zählen z.B. Präparate zur Zügelung des Appetits oder zur Regulierung des Körpergewichts. Weiterhin nennt das Gesetz Medikamente, die der Raucherentwöhnung, der Verbesserung des Haarwuchses, der Behandlung der erektilen Dysfunktion und der Steigerung der sexuellen Potenz dienen. Da es sich dabei um Arzneimittel handelt, deren Einsatz im Wesentlichen vom subjektiven Empfinden des Verbrauchers bestimmt wird, ist jeder für deren Finanzierung selbst verantwortlich, so die Argumentation des Gesetzgebers. Der G-BA hat den Auftrag, Einzelheiten dazu in der Arzneimittel-Richtlinie zu regeln. Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss www.g-ba.de


  • Markowitz-Theorie

    Das theoretische Gerüst des IQWiG-Papiers (Analyse der Effizienzgrenze) basiert auf den finanzmathematischen Theorien von Prof. Harry M. Markowitz über das ausschließlich am Gewinn orientiertem Verhalten von Aktieninvestoren. Markowitz hat nachgewiesen, dass das mit einem Gesamtbestand von Wertpapieren verknüpfte Risiko geringer ist als die Summe der mit jedem einzelnen Titel verbundenen Risiken.


  • Me-too

    Als „Me too“ bezeichnet man Nachahmerprodukte. Gemeint ist aber nicht ein Generikum, sondern eine Arzneimittelinnovation, die einen vergleichbaren Vorgänger hat. Me too kommt aus dem Englischen und heißt wörtlich übersetzt „ich auch“. Hersteller und Pharmakologen verwenden hierzulande meist den Begriff Analogpräparate, statt Me too.


  • Medizinprodukte

    Medizinprodukte sind nach der Definition des Medizinproduktegesetzes „alle einzeln oder miteinander verbunden verwendeten Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Gegenstände einschließlich der für ein einwandfreies Funktionieren des Medizinproduktes eingesetzten Software“. Anders als Arzneimittel sind Medizinprodukte hauptsächlich physikalisch wirkende Gegenstände. Zu ihnen gehören unter anderem aktive implantierbare medizinische Geräte, wie z. B. Herzschrittmacher oder medizinisch-technische Instrumente und Produkte, wie z. B. Skalpelle, Brillen, Rollstühle. Quelle: www.bvmed.de


  • Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus – MRSA

    Staphyloccus aureus ist ein Bakterium, das bei vielen Menschen im Nasen/Rachen-Raum vorkommt. MRSA-Bakterien sind häufig gegen viele Antibiotika unempfindlich, sodaß die Behandlung schwierig sein kann.


  • Mindestmengen

    Der Gemeinsame Bundesausschuss hat den gesetzlichen Auftrag, einen Katalog planbarer Leistungen für Krankenhäuser zu beschließen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistung abhängig ist. Zudem soll auch die konkrete Mindestbehandlungsfallzahl festgelegt werden. Ist der Beschluss des G-BA rechtskräftig, muss ein Krankenhaus die betreffende Leistung mindestens in dem festgeschriebenen Umfang (Mindestmenge) erbringen. Dies gilt auch für privat versicherte Patienten. Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss www.g-ba.de


  • Mini-HTA

    Ein Mini-HTA dient der lokalen und zeitnahen Abschätzung der Bedingungen und Folgen der Einführung einer neuen Gesundheitstechnologie oder der Verwendung einer bestehenden Gesundheitstechnologie für eine veränderte Indikation. Es ist ein Formular oder eine Checkliste zur Entscheidungsfindung mit Bezug auf die HTA-Orientierungen Technologie, Patient, Organisation und Ökonomie, das/die in wenigen Stunden bearbeitet werden kann. (nach DACEHTA (2005)). Quelle: Gutachten zur "Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie"


  • Model of Endstage Liver Disease – MELD

    MELD steht für Model of Endstage Liver Disease. Der MELD-Score wird in Deutschland für die Einschätzung der Dringlichkeit einer Lebertransplantation und Organzuteilung verwendet. Er wird aus drei Laborwerten in einer Rechenformel – logarhythmisch – bestimmt und ergibt einen Wert zwischen 6 und 40. Der errechnete MELD-Wert zeigt dann die Wahrscheinlichkeit an, mit der ein leberkranker Patient die nächsten 90 Tage überleben wird: - MELD-Score 6 = 90-Tage-Überlebenswahrscheinlichkeit 100 Prozent - MELD Score 40 = 90-Tage-Überlebenswahrscheinlichkeit 0 Prozent

    Je höher der Punktwert, desto eher erhält der Patient ein passendes lebensrettendes Leberangebot und kann transplantiert werden. Aufgrund der Organknappheit in Deutschland beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf eine Leber circa 2 Jahre. Der durchschnittliche MELD-Score liegt zum Zeitpunkt der Transplantation bei 35 Punkten. Die Patienten sind folglich schwer krank und befinden sich nicht selten auf der Intensivstation.

    Quelle: Transplantationszentrum Köln


  • Morbidität

    Rate der nicht-tödlichen Krankheitsereignisse (www.iqwig.de)


  • Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich – Morbi RSA

    Krankenkassen haben eine ungleiche Versichertenstruktur, seit 1994 gibt es einen Ausgleich dieser Risikounterschiede zwischen den Krankenkassen, den sogenannten Risikostrukturausgleich (RSA). Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde das Verfahren neu ausgestaltet: Im neuen, morbiditätsorientierten RSA (Morbi-RSA) werden nicht nur die Merkmale Alter, Geschlecht und Bezug einer Erwerbsminderungsrente, sondern auch der unterschiedlich hohe Versorgungsbedarf von Versicherten mit einer kostenintensiven chronischen oder schwerwiegenden Krankheit berücksichtigt. Für Versicherte, die eine von 80 ausgewählten Krankheiten haben, erhalten die Krankenkassen mehr Zuweisungen als für Versicherte, bei denen eine solche kostenintensive oder schwerwiegende Krankheit nicht vorliegt.


  • Mortalität

    Rate der tödlichen Krankheitsereignisse, bezogen auf die Gesamtbevölkerung (www.iqwig.de)


  • Multimorbidität

    Multimorbidität meint das gleichzeitige Auftreten mehrerer Erkrankungen. Sie tritt besonders bei älteren Menschen auf, die häufig unter mehreren chronischen Erkrankungen wie zum Beispiel Diabetes, Bluthochdruck, Herzinsuffizienz oder Depression leiden.


  • Nationaler Krebsplan

    Der Nationale Krebsplan ist ein Koordinierungs- und Kooperationsprogramm zur Weiterentwicklung und Verbesserung sowohl der Früherkennung von Krebs als auch der Versorgung von krebskranken Menschen. Der Plan beinhaltet derzeit insgesamt 13 Ziele in vier Handlungsfeldern. Ziel vier lautet beispielsweise: „Alle Krebspatienten erhalten eine qualitativ hochwertige Versorgung, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Wohnort und Versichertenstatus“.


  • Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden – NUB

    Im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) ist festgelegt worden, dass für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden fallbezogene Entgelte oder Zusatzengelte vereinbart werden können. Krankenhäuser müssen jeweils für ein Jahr die Finanzierung medizinischer Innovationen beantragen. Das DRG-Institut für das Entgelt-System im Krankenhaus (InEK) prüft die Anträge. Danach wird mit den Krankenkassen individuell das Budget ausgehandelt. Experten kritisieren das 2005 eingeführte Verfahren als bürokratisch und wenig zielführend.


  • Nocebo-Effekt

    Der Terminus leitet sich von lat. nocebo „ich werde schaden“ her. „The nocebo effect is the causation of sickness (or death) by expectation of sickness (or death) and by associated emotional states“ (Robert. A. Hahn). Während beim Placeboeffekt durch eine positive Erwartungshaltung, die eine Maßnahme (z.B. Medikamentengabe oder Operation) induziert, der Krankheitsverlauf eines Patienten günstig beeinflusst wird, werden beim Noceboeffekt dagegen beim Patienten Befürchtungen aufgebaut bzw. vorhandene Befürchtungen verstärkt, durch diese äußeren Einwirkungen „krank gemacht“ zu werden. Diese Personen erkranken dann auch tatsächlich bzw. es können die entsprechenden Symptome bei ihnen beobachtet und auch gemessen werden. Quelle: Placebo in der Medizin, hrsg. von der Bundesärztekammer auf Empfehlung ihres Wissenschaftlichen Beirats


  • Non-Responder

    Damit werden Probanden oder Patienten bezeichnet, die auf ein bestimmtes medizinisches Verfahren (z. B. Arzneimittel, Impfung oder Operation) nicht oder nicht wie erwartet ansprechen.


  • Off-Label-Use

    Unter „Off-Label-Use“ versteht man die Anwendung eines zugelassenen Arzneimittels außerhalb der von den nationalen oder europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebiete (Indikationen). Grundsätzlich dürfen in Deutschland Medikamente zu Lasten der Krankenkassen nur zur Behandlung derjenigen Erkrankungen eingesetzt werden, für die ein Hersteller die arzneimittelrechtliche Zulassung bei den zuständigen Behörden erwirkt hat. Man spricht beim „Off-Label-Use“ auch von zulassungsüberschreitendem Einsatz des Arzneimittels. Quelle: www.g-ba.de


  • Onkologie

    Unter Onkologie wird die Wissenschaft verstanden, die sich mit Krebs befasst. Onkologie ist im engeren Sinn der Bereich der Medizin, der sich mit Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge von malignen Erkrankungen beschäftigt.


  • OPS-Prozeduren

    Der Operationen- und Prozedurenschlüssel wird seit 1996 eingesetzt – zunächst nur für operative Eingriffe dann auch, um allgemein medizinische Prozeduren im Krankenhaus zu verschlüsseln. Seit 2005 wird der OPS auch im Bereich des ambulanten Operierens angewendet.


  • Orphan Drugs

    Dabei handelt es sich um Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen. Als selten gelten in der EU Krankheiten, die nicht mehr als fünf Patienten von 10.000 Personen in der EU betreffen. Eine Übersicht der zugelassenen Orphan Drugs kann beim vfa heruntergeladen werden: www.vfa.de/de/arzneimittel-forschung/datenbanken-zu-arzneimitteln/orphan-drugs-list


  • Paediatric Investigation Plan

    Die EU-Verordnung über Kinderarzneimittel von 2006 regelt die Entwicklung von Medikamenten unter Einbeziehung der Anwendung an Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre. Sie soll sicherstellen, dass auch für die Behandlung junger Menschen Arzneimittel verfügbar sind, deren Wirksamkeit und Unbedenklichkeit speziell für diese Zielgruppe angemessen und ethisch vertretbar untersucht wurden. Seit Juli 2008 ist europaweit für jedes neu zuzulassende Arzneimittel mit dem Zulassungsantrag ein pädiatrisches Prüfkonzept (Paediatric Investigation Plan, PIP) vorzulegen, in dem das geplante Entwicklungsprogramm für eine Anwendung an Kindern und Jugendlichen beschrieben wird. Das vom Antragsteller eingereichte Prüfkonzept wird von einem bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) eigens eingerichteten wissenschaftlichen Ausschuss, dem Pädiatrieausschuss (Paediatric Committee, PDCO) beurteilt.


  • Palliative Operationen

    Die Palliativmedizin (lat. pallium für Mantel, Umhüllung) kümmert sich um Patienten mit weit fortgeschrittenen, nicht heilbaren (Krebs-)Erkrankungen und mit begrenzter Lebenserwartung. Eine palliative Operation wird durchgeführt, um die Situation des Patienten zu verbessern, ohne damit seine Krankheit heilen zu können (z.B. Darmverschluss infolge eines Tumors).


  • Patient Reported Outcome – RPO

    Patient Reported Outcome (PRO) wird als Oberbegriff für unterschiedliche Konzepte zur Messung subjektiv empfundener Gesundheitszustände verwendet. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass der Patient selbst seine Einschätzung berichtet. PRO werden angewendet, wenn ein Konzept am besten durch den Betroffenen selbst erfasst werden kann. Sie können entweder als feststehender Wert, beispielsweise in Form der Symptomstärke, oder als Veränderung zwischen zwei Zeitpunkten gemessen werden. Quelle: www.dimdi.de


  • Patientenrelevante Endpunkte

    Nach Paragraph 35 b Sozialgesetzbuch V sollen bei der Beurteilung des Patienten-Nutzens von Arzneimitteln insbesondere die Verbesserung des Gesundheitszustandes, eine Verkürzung der Krankheitsdauer, eine Verlängerung der Lebensdauer, eine Verringerung der Nebenwirkungen sowie eine Verbesserung der Lebensqualität angemessen berücksichtigt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss nennt in seiner Verfahrensordnung Mortalität, Morbidität und Lebensqualität als patientenbezogene Endpunkte.


  • Pauschalierendes Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik – PEPP

    Ein pauschalierendes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP).


  • Pay for performance

    Mit dem Ausdruck wird im Gesundheitswesen das Prinzip einer qualitätsbezogenen Vergütung bezeichnet. In der Praxis heißt das beispielsweise, dass die Vergütung von Ärzten an  Qualitätsindikatoren gekoppelt wird.


  • Peer-Review-Verfahren

    Ein Verfahren zur Beurteilung von wissenschaftlichen Arbeiten. Die Gutachter heißen kurz „Peers“ (engl. für Ebenbürtige, Gleichrangige).


  • Personalisierte Medizin

    Darunter wird verstanden, dass im konkreten Einzelfall bei der Verordnung der Medikamente und ihrer Dosierung nicht nur die diagnostizierte Krankheit, sondern auch die physische und genetische Konstitution von Patient oder Patientin umfassend berücksichtigt wird. So sollen Nebenwirkungen gering gehalten, die Therapietreue gefördert und vor allem ein vergeblicher Einsatz von Präparaten vermieden werden. Neben vielen anderen Aspekten – etwa dem genetisch bedingt unterschiedlichen Abbauvermögen für Arzneistoffe – spielen auch Geschlecht und geschlechtsspezifische Komedikationen eine Rolle. Quelle: Verband Forschender Arzneimittelhersteller www.vfa.de


  • PET/CT-Leistungen

    Die PET/CT ist eine Kombinationsuntersuchung und besteht aus einer Positronen-Emissions-Tomographie (PET) und einer Computertomographie (CT) und vereint die  Möglichkeiten der Nuklearmedizin und der Radiologie. Sie wird insbesondere in der Onkologie eingesetzt, in Diagnostik, Therapieüberwachung und Verlaufskontrolle von Tumorerkrankungen nach einer Krebstherapie. Außerdem kommt die PET/CT in der Strahlentherapie zur besseren Definition der zu bestrahlenden Zielgebiete und somit zur Optimierung der Therapie zum Einsatz. Sie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.


  • Pflegebedürftigkeitsbegriff

    Seit dem 1. Januar 2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Pflegeversicherung. Der neue Begriff ist Teil der Pflegereform der großen Koalition und geht auf Pflegestärkungsgesetze I und II in 2015 zurück. Dabei werden nun die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen ebenso wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen berücksichtigt. Maßstab ist nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten, sondern der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen. Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff werden nicht mehr nur Aspekte wie Körperpflege oder Mobilität betrachtet, sondern auch Dimensionen wie die Gestaltung von sozialen Kontakten oder der Umgang mit psychischen Problemlagen.


  • Phase-II-Studien

    Nach der präklinischen Forschung müssen neue Arzneimittel in geeigneten klinischen Studien auf ihre Unbedenklichkeit und Wirksamkeit geprüft werden. Die vorgeschriebene Prüfung in klinischen Studien ist in mehrere Phasen gegliedert. Nach der ersten Anwendung eines neuen Arzneimittels beim Menschen (Phase-I-Studien), wo u.a. die Prüfung der initialen Sicherheit und Verträglichkeit im Mittelpunkt steht, ist der Schwerpunkt von Phase-II-Studien ein erster Nachweis medizinischer Wirksamkeit und damit eine Bestätigung des Therapiekonzepts. Phase-II-Studien werden dementsprechend an Patienten durchgeführt. Nach erfolgreicher Beendigung der Phasen I - III wird ein umfassendes Zulassungsdossier, ein Common Technical Document (CTD). erstellt, in dem alle Daten zur Herstellung, zur präklinischen Prüfung und zu den drei klinischen Prüfungsphasen dargestellt, zusammengefasst und bewertet werden. Dieses Dossier dient der Arzneimittelbehörde später als Grundlage zur Entscheidung, ob das Arzneimittel zugelassen wird.


  • PICOS-Questions

    PICOS steht für die Begriffe Patients, Interventions, Comparator, Outcomes, Study Designs. In scoping workshops werden Fragen zu diesen Begriffen von den Stakeholdern gemeinsam formuliert.


  • Placebo

    Ein Placebo ist ein Scheinarzneimittel, welches keinen Arzneistoff enthält und somit auch keine durch einen solchen Stoff verursachte pharmakologische Wirkung haben kann. Placebos werden vor allem in placebokontrollierten klinischen Studien eingesetzt, um die therapeutische Wirksamkeit verschiedener Verfahren möglichst genau erfassen zu können. Die Gabe von Placebos ist auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen und ethischen Grundsätzen geregelt und begrenzt.


  • Präimplantationsdiagnostik

    Als Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die genetische Untersuchung von Embryonen bezeichnet, die wenige Tage alt sind und durch extrakorporale Befruchtung erzeugt wurden. Für die Übertragung in die Gebärmutter der Frau werden von mehreren Embryonen diejenigen ausgewählt, bei denen bestimmte Chromosomenstörungen bzw. Mutationen mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können. Quelle: www.ethikrat.org


  • Prävalenz

    Prävalenz ist ein Maß, um die Krankheitsfälle einer bestimmten Krankheit zu messen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt (Punktprävalenz) oder in einem bestimmten Zeitraum (Periodenprävalenz) in einer definierten Bevölkerungsgruppe auftreten. In der Gesundheitsökonomie werden Ableitungen aus der Prävalenz im Rahmen von Kosten-Analysen verwendet. Quelle: AOK Bundesverband Quelle: www.aok-bv.de


  • PREFERE-Studie

    PREFERE-Studie – Präferenzbasierte randomisierte Studie zur Evaluation von vier Behandlungsmodalitäten bei Prostatakarzinom mit niedrigem und frühem intermediären Risiko. Mit der großen Prostatakrebs-Studie PREFERE wollte man herausfinden, welche Patienten von welcher Intervention beim Prostatakarzinom profitieren. Am Ende ist die Studie mangels Teilnehmer gescheitert.


  • Priorisierung

    Einordnung nach einer bestimmten Vorrangigkeit. Priorisierung leitet sich aus dem Lateinischen prior = der obere ab. Bei medizinischen Leistungen heißt dies, eine am Versorgungsbedarf orientierte Rangfolge aufzustellen, aus der die Vorrangingkeit bestimmter Patientengruppen, Indikationen oder Verfahren hervorgehen kann. Die hierbei verwendeten Prinzipien können Ethik, medizinischer Nutzen oder auch Kosten sein. In Schweden werden Priorisierungen offiziell an Menschenwürde, Bedarf und Solidarität ausgerichtet.


  • Probanden

    In der medizinischen Forschung werden Teilnehmer an einer klinischen Studie als Probanden bezeichnet. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen (probare, zu deutsch: prüfen).


  • Produktentwicklungspartnerschaften

    Produktentwicklungspartnerschaften sind internationale Non-Profit-Organisationen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Präventionsmethoden, Diagnostika oder Medikamente gegen vernachlässigte und armutsbedingte Krankheiten zu entwickeln. Sie bündeln das Wissen aus Wissenschaft, Industrie und Zivilgesellschaft. PDPs werden durch öffentliche und private wohltätige Geldgeber finanziert, im Gegenzug werden die Produkte den Betroffenen später zu einem sehr geringen Preis zur Verfügung gestellt.


  • Quality Adjusted Life Years – QALY

    Es handelt sich dabei um eine Methode, die die beiden Outcome-Parameter Lebenslänge und Lebensqualität verbindet. Dafür werden die Lebensjahre mit einem Lebensqualitäts-Index multipliziert. Ein Jahr bei voller Gesundheit hat damit gleich viele QALYs wie zwei Jahre bei halber Gesundheit.


  • Randomisierte kontrollierte Studie – RCT

    Eine experimentelle Studie, bei der die Patienten nach einem Zufallsverfahren – mit verdeckter Zuordnung – auf die Therapie- bzw. die Kontrollgruppe verteilt (Randomisierung) und auf das Auftreten der festgelegten Endpunkte in den einzelnen Gruppen nachbeobachtet werden.


  • Rationalisierung

    In der Wirtschaft wird Rationalisierung im Sinne einer Effizienzsteigerung durch bessere Nutzung vorhandener Möglichkeiten verstanden. So kann ein gleicher Effekt mit weniger Mitteln oder ein größerer Effekt mit gleichen Mitteln erzielt werden.


  • Rationierung

    Allgemein bedeutet Rationierung die Zuteilung nur beschränkt vorhandener Güter oder Dienstleistungen. Im Gesundheitswesen wird darunter das Vorenthalten medizinischer Leistungen, die einen Nutzen stiften, verstanden, sei es aus Kosten-, Personal- oder Überlastungsgründen.


  • Regelleistungsvolumen – RLV

    Regelleistungsvolumen (RLV) sind Obergrenzen, bis zu denen die Leistungen einer Arztpraxis nach einem festen Punktwert vergütet werden. Die RLV werden sowohl arztindividuell als auch nach Fachzugehörigkeit festgelegt. Überschreitet ein Arzt sein RLV, erhält er für alle darüber hinausgehenden Leistungen abgestaffelte Preise. Die RLV verhindern eine Mengenausweitung.


  • Richtlinien

    Der Gemeinsame Bundesausschuss bestimmt in Form von Richtlinien den GKV-Leistungskatalog und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden.


  • Scoping workshop

    Konsultation, an der alle Stakeholder (Patienten, Ärzte, medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften, Hersteller, Entscheider) teilnehmen. 


  • Screening

    Ein Screening ist ein Früherkennungsprogramm (aus dem Englischen: Screening = Durchsiebung). Es richtet sich an Menschen, die sich nicht krank fühlen, und hat das Ziel, Krankheiten zu entdecken, bevor sie Beschwerden verursachen. Dies soll eine frühzeitige und dadurch erfolgreichere Behandlung ermöglichen. Ein Beispiel für ein Screening-Programm ist das Röntgen der Brust (Mammographie) zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. www.iqwig.de


  • Second-line bzw. third-line Therapie

    Behandlung, die Ärzte bei einem Patienten anwenden, wenn bei ihm die anfängliche Therapie nicht wirkt oder aufgehört hat zu wirken. Entsprechend handelt es sich bei der third-line Therapie um die Behandlung, die eingesetzt wird, nachdem beide – die Anfangstherapie sowie die nachfolgende second-line – nicht (mehr) wirken.


  • Seltene Erkrankungen

    In der Europäischen Union gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht mehr als 5 von 10.000 Menschen in der EU von ihr betroffen sind. Derzeit werden etwa 7.000 bis 8.000 Erkrankungen als selten eingestuft. Schätzungen zufolge leiden etwa 4 Millionen Menschen in Deutschland an einer seltenen Erkrankung. In der gesamten Europäischen Union sind es ca. 30 Millionen. Die Erkrankungen bilden eine sehr heterogene Gruppe von zumeist komplexen Krankheitsbildern. Gemeinsam ist allen, dass sie meist chronisch verlaufen, mit Invalidität und/oder eingeschränkter Lebenserwartung einhergehen und häufig bereits im Kindesalter zu Symptomen führen. Etwa 80 Prozent sind genetisch bedingt oder mitbedingt, selten sind sie heilbar. Quelle: BMG


  • Sozialgesetzbuch V – SGB V

    Im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung –, kurz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), sind alle Bestimmungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung zusammengefasst. Zum 1. Januar 1989 trat das SGB V in Kraft. Die Regelungen aus dem SGB V betreffen Organisation, Versicherungspflicht und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sowie deren Rechtsbeziehungen zu weiteren Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker etc.).


  • Stakeholder-Involvement

    Im übertragenen Sinne wird „Stakeholder“ für diejenigen verwendet,  die ein Interesse am Verlauf oder Ergebnis eines Prozesses haben.  Die Involvierung (Hinzuziehung/Einbeziehung) dieser Personen ist mit dem Begriff gemeint


  • Surrogatparameter

    Der Begriff Surrogatparameter (synonym werden auch Surrogatendpunkt oder Surrogatmarker verwendet) geht auf das lateinische Wort surrogatum = Ersatz zurück. Im Kontext einer klinischen Studie bezeichnet man damit physiologische oder biochemische Messwerte, mittels deren Beeinflussung die Wirkung einer Therapie auf eine Krankheit nachgewiesen werden soll. „A surrogate endpoint is an indicator variable substituting for a clinically meaningful endpoint that reflects how a patient feels, functions or survives.“ Clin Pharmacol Ther 2001, 69(3):89-95.


  • Telemedizin

    Die Telemedizin gilt als Teilbereich der Telematik im Gesundheitswesen. Audiovisuelle Kommunikationstechnologien ermöglichen es ihr trotz räumlicher Trennung Diagnostik, Konsultation und medizinische Notfalldienste anzubieten.


  • Telemonitoring

    Beim Telemonitoring werden Vitaldaten wie Blutdruck, Herzfrequenz oder Gewicht von Sensoren erfasst und telemetrisch, also kabellos, an den behandelnden Arzt oder ein telemedizinisches Zentrum weitergeleitet.


  • The Oregon Health Plan, USA

    Der Oregon Health Plan priorisiert und rationiert die Leistungen aus dem Medical Assistance Program für Geringverdiener. Erstellt wird er vom Department of Human Services der Regierung des US-Bundesstaates Oregon. Bereits seit circa zwanzig Jahren gibt es eine ständig aktualisierte Liste, die medizinische Leistungen nach ihrer Wichtigkeit sortiert. Von einer gewissen Grenze an (aktuell nach Position 502) werden Leistungen nicht mehr bezahlt. Der Internetauftritt des Oregon Health Plan gibt detailliert Auskunft über die Rechtsgrundlage für die Leistungsverteilung, über die Anwendung und den Empfängerkreis. Die jeweils aktuelle Prioritätenliste inklusive Budget-Grenze steht zum Download bereit. Ergänzend veröffentlicht das Department of Human Services Qualitätsberichte und eine Vielzahl von Statistiken.

    Website

  • Therapieoptimierungsstudien (low-risk-studies)

    Sie dienen dazu, bereits bewährte Behandlungen zu verbessern. Ziel der Untersuchung kann sein, eine Behandlung zukünftig besser der individuellen Situation von Patienten anzupassen oder bereits zugelassene Arzneimittel in neuen Kombinationen oder Dosierungen zu prüfen. Auch können mehrere bewährte Therapiearten neu kombiniert werden, beispielsweise Chirurgie, Bestrahlung und/oder Medikamente in bestimmter zeitlicher Abfolge. Inzwischen werden beispielsweise über 90 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland mit malignen Erkrankungen nach den Therapieoptimierungsstudien der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) behandelt. Quelle: Krebsinformationsdienst / Medizinische Hochschule Hannover


  • Third-line bzw. second-line Therapie

    Behandlung, die Ärzte bei einem Patienten anwenden, wenn bei ihm die anfängliche Therapie nicht wirkt oder aufgehört hat zu wirken. Entsprechend handelt es sich bei der third-line Therapie um die Behandlung, die eingesetzt wird, nachdem beide – die Anfangstherapie sowie die nachfolgende second-line – nicht (mehr) wirken.


  • Tissue Engineering

    Durch Fortschritte der Zellkulturtechnik ist es heute möglich, fast alle menschlichen Zellen zu vermehren. Dies eröffnet die Möglichkeit der Forschung auf dem Gebiet des Tissue Engineering. Ziel ist es, einen lebenden Gewebeersatz zu schaffen. Somit besteht die Chance bestimmte Funktionen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu verbessern.


  • Transition

    Unter Transition verstehen Fachleute den zielgerichteten und geplanten Übergang Heranwachsender mit chronischen Erkrankungen von einer kindzentrierten zu einer auf Erwachsenenbedürfnisse orientierten Gesundheitsbetreuung. Derzeitige Schwierigkeiten führen zum Beispiel zu Therapieabbrüchen, falscher Behandlung oder Mängeln bei der Medikamenteneinnahme.


  • Tumorboard

    Das Tumorboard ist ein interdisziplinäres Gremium aus Spezialisten zur Behandlung einer bösartigen Erkrankung.


  • Ueberlegenheitsstudien

    Die Studie hat das primäre Ziel zu zeigen, dass die Wirkung des experimentellen Wirkstoffs dem Vergleichswirkstoff (placebo- oder aktiv-kontrolliert) überlegen ist. Nicht-Unterlegenheitsstudien: Die Studie hat das primäre Ziel zu zeigen, dass die Wirkung des experimentellen Wirkstoffs dem Vergleichswirkstoff (placebo- oder aktiv-kontrolliert) klinisch nicht unterlegen ist. Quelle: Gutachten zur "Sicherstellung einer effizienten Arzneimittelversorgung in der Onkologie"


  • VAC-Wundtherapie

    Die Vakuumversiegelung (VAC steht für Vacuum Assisted Closure) ist ein steriles, verschlossenes Verbandssystem, das die feuchte Wundbehandlung ermöglicht. Das Prinzip der Therapie besteht darin, dass durch einen offenporigen Schwamm flächig eine Sogwirkung auf die gesamte Wundoberfläche verteilt wird. Der Wundheilungsprozess wird durch die Neubildung von Granulationsgewebe angeregt.


  • Vakzination

    Vakzination oder Schutzimpfung. Unter einer Schutzimpfung versteht man die künstliche Erzeugung einer spezifischen Immunität als Vorbeugungsmaßnahme gegen bakterielle und virale Infektionskrankheiten. Dies erfolgt durch Gabe von abgetöteten oder abgeschwächten Erregern oder deren ungefährlich gemachten Giften. Ziel der aktiven Impfung ist es, das körpereigene Immunsystem zu befähigen, auf eine Infektion mit dem Erreger so rasch und wirksam zu reagieren, dass daraus keine oder nur eine abgeschwächte Infektionskrankheit resultiert.


  • Value for money

    Kann mit preiswert, also den Preis wert sein, übersetzt werden. Man könnte auch sagen ein stimmiges Preis-Leistungs-Verhältnis.


  • Verblindung

    Maßnahme während einer Studie, um die Patienten aber auch Ärzte, Pflegepersonal und/oder Wissenschaftler bis zum Ende im Unwissen zu lassen, welche Patienten welche medizinische Maßnahme erhalten haben. Ziel der Verblindung ist es, Verzerrungen zu minimieren, die entstehen können, wenn die Bewertung einer Behandlung durch die Kenntnis der Behandlung beeinflusst werden könnte. www.ebm-netzwerk.de


  • Vergleichstherapie

    Im Rahmen der mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführten Frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln hat der pharmazeutische Unternehmer ein Dossier vorzulegen, in dem er Belege für den Zusatznutzen seines Präparates im Verhältnis zu einer Vergleichstherapie erbringt. Diese wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Details zur Vergleichstherapie sind in der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (AM-NutzenV) geregelt. Dort heißt es unter anderem: „Die zweckmäßige Vergleichstherapie ist regelhaft zu bestimmen nach Maßstäben, die sich aus den internationalen Standards der evidenzbasierten Medizin ergeben. Bei mehreren Alternativen ist die wirtschaftlichere Therapie zu wählen, vorzugsweise eine Therapie, für die ein Festbetrag gilt.“


  • Vernachlässigte Tropenkrankheiten

    Von vernachlässigten Tropenkrankheiten sind 1,4 Milliarden Menschen in weltweit 149 Ländern betroffen, weitere zwei Milliarden sind davon bedroht. Die Krankheiten führen zu schweren Leiden – z.B. Erblindungen, Entstellungen, Verstümmelungen – die vor allem den ärmsten Teil der Bevölkerung in ohnehin armen Ländern betreffen. 


  • Versorgungsatlas

    Die Internetplattform www.versorgungsatlas.de analysiert die regionalen Unterschiede der medizinischen Versorgung in Deutschland und deren Ursachen. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI), dessen Träger die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist, möchte mit seinem Angebot über aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen informieren und den Blick auf den lokalen Handlungsbedarf lenken.

    In Tabellen und Karten werden Analysen zu örtlichen Besonderheiten und Unterschieden in den Strukturen, Abläufen und Ergebnissen der medizinischen Versorgung übersichtlich dargestellt. Die Themen gehen bisher von Daten zu Impfquoten über die Beratung zur Darmkrebsfrüherkennung bis hin zu Prävalenz depressiver Störungen. Sie werden kontinuierlich um weitere Studien ergänzt. Die vom ZI selbst durchgeführten Analysen basieren auf den bundesweiten Abrechnungsdaten der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland. Darüber hinaus können auch von Dritten erstellte Beiträge veröffentlicht werden, die zuvor durch ein Gremium unabhängiger Wissenschaftler methodisch bewertet wurden.

    Website

  • Versorgungsforschung

    Untersuchungsgegenstand dieses Forschungszweiges ist die so genannte „letzte Meile“ des Gesundheitssystems, das heißt die konkrete Kranken- und Gesundheitsversorgung in Krankenhäusern, Arztpraxen und sonstigen Einrichtungen. Die Forschung bezieht sich damit auf Daten aus dem alltäglichen Versorgungsgeschehen und nicht unter „Laborbedingungen“ wie beispielsweise in der klinischen Forschung. Es handelt sich um ein fachübergreifendes Forschungsgebiet, das zur Entwicklung wissenschaftlich fundierter Versorgungskonzepte beiträgt und die Wirksamkeit von Versorgungsstrukturen und -prozessen evaluiert.


  • Versorgungsstrukturgesetz

    Das Versorgungsstrukturgesetz trat zum 1. Januar 2012 in Kraft. Ziel der auch als Landarztgesetz bezeichneten Reform ist die flächendeckende medizinische Versorgung. Dazu enthält das Gesetze einen ganzen Katalog an Neuregelungen. Neu eingeführt wird die ambulante spezialfachärztliche Versorgung, die sowohl von Krankenhausärzten als auch niedergelassenen Fachärzten erbracht werden kann. Sie umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten.


  • Versorgungsstudien

    Diese Studien geben Auffschluss darüber, wie die Versorgungslage bei einer bestimmten Krankheit ist. Sie erfasst Daten im Hinblick auf Umfang und Güte der Behanldung, Pflege und Diagnostik von Patienten, den entsprechenden Ressourceneinsatz sowie die regionale Infrastruktur.


  • Wirtschaftlichkeitsgebot

    Die Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten ist an diesem Gebot ausgerichtet. Alle Leistungen, die ein Patient erhält, müssen sich an der Wirtschaftlichkeit messen lassen. Was wirtschaftlich ist und was nicht, sorgt regelmäßig für Rechtsstreitigkeiten zwischen allen Akteuren. Der Begriff „Wirtschaftlichkeit“ wird vom Gesetz folgendermaßen umrissen: Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht wirtschaftlich sind, dürfen von der GKV nicht bewilligt werden. „Ausreichend“ meint, dass die Leistungen dem Einzelfall angepasst sein müssen, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen. Unter „zweckmäßig“ ist zu verstehen, dass die Leistung für das Behandlungsziel dienlich ist. „Wirtschaftlich“ heißt, dass das angestrebte therapeutische oder diagnostische Ziel durch die Leistung effektiv und effizient zu erreichen sein muss. „Notwendig“ ist eine Leistung, wenn sie objektiv erforderlich ist, um im Einzelfall ausreichend und zweckmäßig zu sein.


  • Zulassungsbehörden

    Es gibt mehrere Behörden, bei denen der Hersteller eines neuen Arzneimittels die Zulassung beantragen kann. Für Länder der Europäischen Union geschieht dies zunehmend direkt bei der europäischen Zulassungsagentur EMA in London; aber der Antrag kann in vielen Fällen auch bei einer beliebigen nationalen Zulassungseinrichtung gestellt werden. In Deutschland sind dies das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Langen bei Frankfurt a.M. Andere europäische Zulassungseinrichtungen können die nationale Zulassung eines anderen Landes nach einer kurzen Prüfung übernehmen.


  • Zusatzbeitrag

    Der Zusatzbeitrag ist ein einkommensunabhängiger Betrag in Euro, der vom Mitglied einer Krankenkasse direkt an diese zu zahlen ist. Er wird erhoben, wenn die Krankenkasse mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Mitteln nicht auskommt. Bei erstmaliger Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrages können Mitglieder außerordentlich kündigen.


  • Zusatznutzen

    Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), das zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, schreibt für neue Arzneimittel eine Frühe Nutzenbewertung vor. Um das Ausmaß des Zusatznutzens des neues Mittels in Bezug auf eine Vergleichstherapie festzustellen, hat der Gesetzgeber drei Stufen vorgegeben: gering, beträchtlich und erheblich. Dabei soll nach den vom Gesetzgeber formulierten Anforderungen die höchste Kategorie Medikamenten vorbehalten sein, die als „nachhaltige ... bisher nicht erreichte große Verbesserung“, also als Durchbruch für die Behandlung einer Erkrankung angesehen werden können, schreibt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Näheres zur Bestimmung des Zusatznutzens kann in der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (AM-NutzenV) nachgelesen werden. In dieser Verordnung werden die Grundsätze der Nutzenbewertung im Rahmen des Arzneimittelneuordnungsgesetzes bestimmt.


  • Zuzahlungen

    Durch Zuzahlungen werden GKV-Versicherte direkt finanziell daran beteiligt, wenn sie Leistungen ihrer Kasse in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass sie noch zusätzlich zu ihren regulären Beitragszahlungen einen bestimmten Betrag aus eigener Tasche zahlen müssen, wenn sie beispielsweise Hilfsmittel verschrieben bekommen.