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  • Scoping workshop

    Konsultation, an der alle Stakeholder (Patienten, Ärzte, medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften, Hersteller, Entscheider) teilnehmen. 


  • Screening

    Ein Screening ist ein Früherkennungsprogramm (aus dem Englischen: Screening = Durchsiebung). Es richtet sich an Menschen, die sich nicht krank fühlen, und hat das Ziel, Krankheiten zu entdecken, bevor sie Beschwerden verursachen. Dies soll eine frühzeitige und dadurch erfolgreichere Behandlung ermöglichen. Ein Beispiel für ein Screening-Programm ist das Röntgen der Brust (Mammographie) zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. www.iqwig.de


  • Second-line bzw. third-line Therapie

    Behandlung, die Ärzte bei einem Patienten anwenden, wenn bei ihm die anfängliche Therapie nicht wirkt oder aufgehört hat zu wirken. Entsprechend handelt es sich bei der third-line Therapie um die Behandlung, die eingesetzt wird, nachdem beide – die Anfangstherapie sowie die nachfolgende second-line – nicht (mehr) wirken.


  • Seltene Erkrankungen

    In der Europäischen Union gilt eine Erkrankung als selten, wenn nicht mehr als 5 von 10.000 Menschen in der EU von ihr betroffen sind. Derzeit werden etwa 7.000 bis 8.000 Erkrankungen als selten eingestuft. Schätzungen zufolge leiden etwa 4 Millionen Menschen in Deutschland an einer seltenen Erkrankung. In der gesamten Europäischen Union sind es ca. 30 Millionen. Die Erkrankungen bilden eine sehr heterogene Gruppe von zumeist komplexen Krankheitsbildern. Gemeinsam ist allen, dass sie meist chronisch verlaufen, mit Invalidität und/oder eingeschränkter Lebenserwartung einhergehen und häufig bereits im Kindesalter zu Symptomen führen. Etwa 80 Prozent sind genetisch bedingt oder mitbedingt, selten sind sie heilbar. Quelle: BMG


  • Sozialgesetzbuch V – SGB V

    Im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung –, kurz Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), sind alle Bestimmungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung zusammengefasst. Zum 1. Januar 1989 trat das SGB V in Kraft. Die Regelungen aus dem SGB V betreffen Organisation, Versicherungspflicht und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sowie deren Rechtsbeziehungen zu weiteren Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker etc.).


  • Stakeholder-Involvement

    Im übertragenen Sinne wird „Stakeholder“ für diejenigen verwendet,  die ein Interesse am Verlauf oder Ergebnis eines Prozesses haben.  Die Involvierung (Hinzuziehung/Einbeziehung) dieser Personen ist mit dem Begriff gemeint


  • Surrogatparameter

    Der Begriff Surrogatparameter (synonym werden auch Surrogatendpunkt oder Surrogatmarker verwendet) geht auf das lateinische Wort surrogatum = Ersatz zurück. Im Kontext einer klinischen Studie bezeichnet man damit physiologische oder biochemische Messwerte, mittels deren Beeinflussung die Wirkung einer Therapie auf eine Krankheit nachgewiesen werden soll. „A surrogate endpoint is an indicator variable substituting for a clinically meaningful endpoint that reflects how a patient feels, functions or survives.“ Clin Pharmacol Ther 2001, 69(3):89-95.