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  • Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights – TRIPS-Abkommen

    Das Abkommen soll einen Mindeststandard schaffen, der Betriebsgeheimnisse und die Rechte von Urhebern, Erfindern und Patentinhabern schützt. Gleichzeitig sollen die Inhaber dieser Rechte in die Lage versetzt werden, damit Handel zu treiben. Zum Beispiel indem sie Lizenzen ausstellen oder Nutzungsrechte einräumen. Die Patente in der Pharmaindustrie waren in den vergangenen Jahren größter Streitpunkt zwischen Industrie- und Entwicklungsländern bei der Umsetzung des Abkommens. Quelle: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung


  • Allokation

    Unter Allokation versteht man die Zuordnung von beschränkten Ressourcen zu potentiellen Verwendern.


  • Altenbericht

    Die Berichte zur aktuellen Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland sollen als Entscheidungsgrundlage für die Seniorenpolitik des Bundes dienen. Der aktuelle Sechste Altenbericht von 2010 beschäftigt sich mit dem Thema „Altersbilder in der Gesellschaft“. Er befasst sich unter anderem mit der Wirkung von Altersbildern in vielen Bereichen des täglichen Lebens und den Potenzialen Älterer in der Arbeitswelt. Seit 1993 erscheint in jeder Legislaturperiode ein Altenbericht zu einem seniorenpolitischen Thema. Stand: Januar 2013


  • Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung – ASV

    Die ASV nach § 116b SGB V umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die je nach Krankheit eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern. Damit hat der Gesetzgeber einen neuen Sektor mit eigenen Regeln und auf Dauer mit einer eigenen Gebührenordnung in die Versorgung eingeführt. Leistungen des neuen Sektors werden immer ambulant erbracht, entweder in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus. Für niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser gelten im Bereich der ASV die gleichen Qualifikationsanforderungen und einheitliche Bedingungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt die Krankheiten und die genauen Inhalte fest. Für die gemeinsame Gebührenordnung ist der Bewertungsausschuss, nicht der G-BA, zuständig. Stand: Januar 2013


  • Amyothrophe Lateralsklerose – ALS

    Amyothrophe Lateralsklerose (ALS) gehört zu den bisher noch unheilbaren Krankheiten. Schwerwiegende Symptome treten gleichzeitig auf: Lähmungen, Atemfunktionsstörungen, Schluckstörungen, Gewichtsabnahme, Verlust der Sprechfunktion. Die Ursache der Krankheit ist unbekannt. Die Überlebenszeit beträgt im Mittel etwa drei bis fünf Jahre. In Deutschland leiden rund 8.000 Menschen an ALS. Hierzulande gibt es acht spezialisierte ALS-Ambulanzen. Ein berühmter Patient ist der britische Physiker Stephen Hawking. Stand: Januar 2013


  • Arzneimittel-Atlas

    Im Prinzip handelt es sich bei ihm um ein Jahrbuch, das den medizinischen Versorgungsbedarf der Patienten betrachtet. Neben der Datenanalyse des vorherigen Jahres wagt der Atlas auch eine Prognose für das kommende Jahr. Der Arzneimittel-Atlas wird vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) in Auftrag gegeben und vom Berliner IGES-Institut seit 2006 jährlich erstellt. Der Arzneimittel-Atlas steht in Konkurrenz zum Arzneimittelverordnungsreport (AVR). Während der Report über theoretisch mögliche Einsparungen berichtet und aufzeigen will, wo Kosten gedämpft werden können, stehen beim Atlas der indikationsspezifische Bedarf und seine finanziellen Auswirkungen im Vordergrund. Stand: Januar 2013


  • Arzneimittelgesetz – AMG

    Jedes Arzneimittel muss zugelassen sein, bevor es in Verkehr gebracht wird. Um eine Zulassung zu erhalten, sind eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen. Diese Voraussetzungen sind u.a. im Arzneimittelgesetz niedergelegt. Das Arzneimittelgesetz regelt alle mit der Herstellung und Prüfung, dem Inverkehrbringen, der Zulassung, der Kontrolle, der Verschreibung, der Aufklärung und Abgabe von Arzneimitteln zusammenhängende Fragen. Außerdem beinhaltet das Gesetz Vorschriften zum Schutz von Probanden, die an klinischen Studien zur Arzneimittelprüfung teilnehmen. Stand: Januar 2013


  • Arzneimittelmarktneuordungsgesetz – AMNOG

    Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Es beinhaltet viele neue Regelungen und schafft einige alte Gesetzmäßigkeiten (wie Bonus-Malus-Regelung) ab. Im Kern des Gesetzes geht es um ein neues Preisfindungsverfahren für Arzneimittelinnovationen. Dieses beginnt mit einer frühen Nutzenbewertung der neuen Wirkstoffe durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die Preisfindung macht sich am Zusatznutzen neuer Medikamente fest und wird zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und pharmazeutischem Hersteller verhandelt. Die darin festgelegten Erstattungsregeln beziehen sich auch auf die Private Krankenversicherung. Außerdem baut das AMNOG die Möglichkeiten der Integrierten Versorgung (§ 140a ff. SGB V) weiter aus, indem pharmazeutische Unternehmen Vertragspartner werden können. Stand: Januar 2013


  • Arzneimittelrahmenvereinbarung

    Im Sozialgesetzbuch V regelt der § 84 die Anforderungen für die Arznei- und Heilmittelvereinbarung zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Auf Bundesebene verhandeln der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Rahmenvereinbarung (§ 84 Abs. 7). Die regionalen Vereinbarungen werden bezogen auf die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung weiter entwickelt.


  • Arzneimittelzulassung

    Im Interesse der Arzneimittelsicherheit bedürfen seit dem 1. Januar 1978 alle Fertigarzneimittel einer Zulassung bevor sie in Deutschland in den Verkehr gebracht werden können (Verkehrsfähigkeit). Das Zulassungsverfahren ist im Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Voraussetzung der Zulassung ist u.a. der Nachweis der Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit. Der Nachweis muss durch analytische, pharmakologisch-toxikologische und klinische Prüfungen erbracht werden. Quelle: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie


  • Arzneiverordnungsreport – AVR

    Seit 1985 berichtet der jährlich erscheinende Arzneiverordnungs-Report unter der Herausgeberschaft des Heidelberger Pharmakologen Prof. Dr. U. Schwabe und des Ökonomen Dr. D. Paffrath über die Arzneiverordnungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zahlreiche Experten aus Pharmakologie, Medizin und Ökonomie kommentieren das ärztliche Verordnungsverhalten. Primäres Ziel dieser Publikation ist eine verbesserte Markt- und Kostentransparenz. Wo immer möglich, werden Arzneimittel nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin beurteilt, so die Herausgeber.


  • assessment & appraisal

    Mithilfe dieser beiden Begriffe wird zwischen objektiver Analyse (assessment) und Beschlussfassung (appraisal) unterschieden. Während in England diese Prozesse in getrennter Verantwortung ablaufen, gibt es in Deutschland eine Überlappung der Zuständigkeiten. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ist für die Analyse zuständig, gibt aber auch Empfehlungen an den Gemeinsamen Bundesausschuss, der am Ende entscheidet.


  • autologe Stammzelltransplantation

    Bei der autologen Stammzelltransplantation sind Spender und Empfänger dieselbe Person. Eine solche Transplantation kann notwendig werden, wenn z. B. aufgrund einer Krebserkrankung eine Chemotherapie und/oder Bestrahlung notwendig wird. Da diese aber das eigene blutbildende System schwer schädigen können, werden dem Patienten vor Beginn der Behandlung gesunde Stammzellen entnommen, die ihm nach Therapie wieder zurückgegeben werden. Wenn es sich bei Spender und Empfänger um zwei verschiedene Personen handelt, spricht man von allogener Transplantation.