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Umfragen

01/2012 Kostenerstattung gegen Wartezeiten?

Langes Warten auf einen Therapieplatz wird auch mit dem Versorgungsstrukturgesetz nicht abgeschafft. Im Gegenteil, die Unterversorgung verschärfe sich, prophezeit die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Ihr Vorschlag: die Kostenerstattung (§ 13 Abs 3 SGB V). Der Patient kann dann auch eine Behandlung bei einem nicht im GKV-System zugelassenen Psychotherapeuten erfahren. Allerdings muss dies gegenüber der Krankenkasse begründet werden, inklusive Nachweis, keinen Therapieplatz bei einem Vertrags-Psychotherapeuten erhalten zu haben.

Finden Sie es richtig, dass Krankenkassen Mehrkosten tragen müssen, wenn Vertrags-Psychotherapeuten zu lange Wartelisten haben?

Ja, wenn das GKV-System die therapeutische Versorgung nicht bedarfsgerecht sicherstellt. In diesem Fall muss Hilfe von anderen Therapeuten bereitgestellt werden.
128 Stimmen
60.95 %

Nein, die Versorgung sollte nur durch Vertrags-Psychotherapeuten erfolgen.
78 Stimmen
37.14 %

Dazu habe ich keine Meinung.
4 Stimmen
1.9 %
Das Ergebnis dieser Umfrage ist nicht repräsentativ.

Hinweis: Die Umfrage wurde in der Zeit vom 27. Januar bis zum 5. Februar 2012 durchgeführt.

61 Prozent der 210 Teilnehmer finden es richtig, dass Krankenkassen die Mehrkosten tragen müssen, wenn Vertrags-Psychotherapeuten zu lange Wartelisten haben. Sie teilen damit die Ansicht der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung. Diese rät psychisch Kranken, die einen Therapieplatz suchen, den Weg der Kostenerstattung einzuschlagen. Die zusätzlichen Kosten müssten dann von den Krankenkassen getragen werden.

Bei der Umfrage standen diesem Ergebnis 37 Prozent der Voten gegenüber, die zusätzliche Kosten ablehnen und der Meinung waren, die Versorgung sollte ausschließlich durch Vertrags-Psychotherapeuten erfolgen.

Wie sehr das Thema Wartezeiten und Kostenerstattung einigen Betroffenen unter den Nägeln brennt, zeigen persönliche Briefe an die Redaktion. Eine Psychotherapeutin ohne Kassenzulassung aus Bayern schrieb: „Ich bin immer wieder bestürzt, in welch‘ schlechter Verfassung Menschen ‚unterwegs’ sind auf der Suche nach psychotherapeutischer Hilfe. Ich selbst habe größte Skrupel, einen Menschen, bei dem eine schwere psychische Störung vorliegt, bei mir anzubinden, wenn ich genau weiß, dass da mindestens 50 Stunden benötigt werden, wenn nicht mehr, um überhaupt eine Teilstabilisierung zu erreichen. Ich habe die Personen weitergeschickt an niedergelassene Kollegen. Die Rückkoppelung war ‚gar keine Termine’ oder Wartezeiten bis zu 8 Monaten.“

Zuletzt haben sich auch die Ärztevertreter des Themas angenommen. Dr. Max Kaplan, stellvertretender Vorsitzender der Bundesärztekammer (BÄK) und Chef der Landesärztekammer Bayern, forderte, dass Hausärzte mit einer Gesprächstherapie die langen Wartezeiten auf einen Platz beim Psychotherapeuten überbrücken sollten.

In der Zeit vom 27. Januar bis 5. Februar hatten die Nutzer des Portals die Möglichkeit, über die Zusatzkosten des Kostenerstattungsverfahrens abzustimmen. Vielen Dank für die Teilnahme. Strittige Fragen werden wir künftig in unregelmäßigen Abständen zur Abstimmung stellen.