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12.11.2010

Bundestag Abgeordnete beschließen Gesetz zur GKV-Finanzierung

Berlin – Der Bundestag hat gegen die Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke das Gesetz zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) beschlossen. 306 Abgeordnete stimmten dafür, 253 dagegen.

Damit ist klar, dass die Krankenversicherungsbeiträge für das kommende Jahr insgesamt wieder von 14,9 Prozent heute auf 15,5 Prozent ansteigen werden. Der Anteil der Arbeitnehmer klettert auf 8,2 Prozentpunkte, der Arbeitgeberbeitrag wird bei dann 7,3 Prozentpunkten eingefroren. Die Regierung will so verhindern, dass die Lohnnebenkosten künftig weiter steigen.

Die Opposition kritisiert in der Bundestagsdebatte die Reform als sozial ungerecht. Birgitt Bender, Bündnis 90/Die Grünen, bemängelt, dass zur Berechnung des Sozialausgleichs nur Löhne, Gehälter und Renten herangezogen werden, nicht aber weitere Einkommen. Jemand mit einer geringen Rente, aber hohen Einkünften aus Zinserträgen könne so auch in den Genuss des geplanten Sozialausgleichs kommen, kritisiert sie. Scharf ins Gericht geht auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles mit der Bundesregierung. In einer Zeit, in der Arbeitnehmer aufgrund einer immer größer werdenden Arbeitsbelastung immer öfter krank würden, nähme die Regierungskoalition die Arbeitgeber aus der Verantwortung, so Nahles.

Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler verteidigt die Festschreibung. „Wir wollen verhindern, dass bei steigenden Kosten durch den demografischen Wandel und den medizinischen Fortschritt künftig Gesundheit und Arbeit gegeneinander ausgespielt werden können. Das ist unser Beitrag für mehr Wirtschaftlichkeit und Beschäftigung“, so Rösler. Der CDU-Gesundheitspolitiker Dr. Rolf Koschorrek betont, dass sich die Menschen aufgrund der „äußeren Gegebenheiten“ künftig auf eine „höhere Eigenbeteiligung“ einstellen müssen. Das unterstreicht auch Jens Spahn, Gesundheitspolitischer Sprecher CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Wir wollten bewusst keine Leistungen streichen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es dann zu zusätzlichen Belastungen kommen wird“, sagt er.

Festgesetzt wurde, dass die gesetzlichen Krankenkassen künftig Zusatzbeiträge in frei bestimmbarer Höhe von ihren Versicherten einfordern dürfen. Die Regierung geht zwar davon aus, dass für 2011 die meisten Kassen keinen Zusatzbeitrag verlangen werden. Einige Krankenkassen, die bereits heute diesen Beitrag nehmen, haben das auch für 2011 angekündigt. Für sozial Benachteiligte ist ein Sozialausgleich aus Steuermitteln vorgesehen, wenn der durchschnittlich ermittelte Zusatzbeitrag der Krankenkassen die Überforderungsgrenze von zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen übersteigt, so das Gesetz. Darüber hinaus macht das GKV-FinG Wahltarife wie die Kostenerstattung und den Wechsel in die Private Krankenversicherung attraktiver.