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08.07.2020

Verordnungssoftware Angaben zu frühen Nutzenbewertung erst ab Oktober

Berlin (pag) – Strukturierte Informationen zur frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel werden voraussichtlich erst ab Oktober in der Arzneimittelverordnungssoftware verfügbar sein. Ursprünglich sollte dies bereits ab Juli möglich sein, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Der Bundesverband Gesundheits-IT hat KBV und Bundesgesundheitsministerium darüber informiert, dass die Softwarehersteller die vorgesehene Frist nicht einhalten konnten. Die Firmen machen dafür den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verantwortlich, der die Testdatensätze zu spät veröffentlicht habe.
„Jetzt soll die Umsetzung spätestens zum dritten Quartal erfolgen“, teilt die KBV mit. Bis dahin werden weiterhin die PDF-Dokumente der Beschlüsse zur Nutzenbewertung in der Software hinterlegt sein. Unterdessen hat der GKV-Spitzenverband der KBV zugesichert, den Mitgliedskassen zu empfehlen, dass den Vertragsärzten aufgrund der Übergangszeit keine Nachteile entstehen sollen.

Zum Hintergrund: Das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz sieht vor, dass Vertragsärzte in der Verordnungssoftware einen Hinweis erhalten, wenn für ein Arzneimittel ein Beschluss zur frühen Nutzenbewertung vorliegt. Außerdem sollen sie Zugang zu weiteren Informationen der Nutzenbewertung haben. Damit will der Gesetzgeber evidenzbasierte Therapieentscheidungen fördern. Welche Informationen angezeigt werden müssen, ist in der Elektronischen Arzneimittelinformationen-Verordnung festgelegt: Die Ärzte sollen beispielsweise erfahren, ob und in welchem Ausmaß das jeweilige Arzneimittel einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie aufweist. Auch über die Ergebnisse der klinisch relevanten Endpunkte, die zum Beschluss des G-BA geführt haben, sollen sie übersichtlich informiert werden.