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06.05.2019

Gesetzentwurf BMG plant Reform des MDK

Berlin (pag) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in ihrer jetzigen Form abschaffen. Künftig sollen sie als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter dem Namen „Medizinischer Dienst“ (MD) geführt werden und nicht mehr als Arbeitsgemeinschaften der Kassen. Das ist ein wesentlicher Inhalt des Referentenentwurfs für das „Gesetz für bessere und unabhängige Prüfungen“ (MDK-Reformgesetz).

„Der Medizinische Dienst braucht die organisatorische Unabhängigkeit von den Krankenkassen, um glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben“, sagt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die Besetzung der MD-Verwaltungsräte will das BMG ebenfalls ändern. Vertreter der Ärzteschaft, der Patienten, der Pflegebedürftigen und der Verbraucher sollen dort künftig vertreten sein. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen soll vom GKV-Spitzenverband gelöst werden.
Mit dem Entwurf reagiert Spahn auf den Abrechnungsstreit zwischen Kassen und Kliniken. Künftig soll gelten: je besser die Abrechnungen, desto weniger Prüfungen. Dafür werde laut Entwurf für jedes Haus ab 2020 eine maximale Prüfquote bestimmt. Rechnen Kliniken fehlerhaft ab, drohen ihnen künftig finanzielle Konsequenzen, heißt es. Ambulante Behandlungsmöglichkeiten sollen erweitert werden. „Eine Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser ist künftig nicht mehr zulässig“, stellt das BMG klar. Weiterer Bestandteil des Entwurfs: Die öffentlichen Sitzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses sollen online ausgestrahlt werden.
Kurz vor dem Entwurf veröffentlichte der GKV-Spitzenverband ein „Argumentationspapier“, in dem er „korrekte Rechnungen und klare Strukturen“ forderte, denn „jede zweite geprüfte Krankenhausrechnung war 2017 fehlerhaft“. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft wies den Vorwurf der Falschabrechnungen zurück. Ihr Hauptgeschäftsführer Georg Baum begrüßt den BMG-Vorstoß: Das Gesetzgebungsvorhaben „hat das Potenzial für eine fairere Prüfung der Krankenhausabrechnungen“.

Den Referentenentwurf finden Sie hier:
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/M/MDK-Reformgesetz_RefE.pdf