Direkt zu:

22.08.2018

Sterbehilfe BMG wollte frühzeitig Urteil umgehen

Berlin (pag) – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat offenbar viel früher beschlossen als offiziell verlautbart, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zum Erwerb von Mitteln zur Sterbehilfe an Schwerkranke zu ignorieren. Das berichtet der Tagesspiegel, der erfolgreich auf Freigabe interner Akten und E-Mails des BMG geklagt hat.

Das Bundesverwaltungsgericht hat 2017 entschieden, dass in Extremfällen der Staat dazu verpflichtet sei, Patienten mit unheilbarer Krankheit und unerträglicher Leidenssituation den Erwerb tödlicher Mittel zum selbstbestimmten Suizid zu erlauben. Bescheide des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) seien rechtswidrig, wenn dieses die Mittelherausgabe ohne nähere Prüfung ablehnt. Seit dem Urteil haben 109 Betroffene solche Anträge beim BfArM gestellt. Die Behörde hat unterdessen begonnen, Ablehnungsbescheide an die Antragsteller zu versenden.

Internen Akten und E-Mails zufolge soll das BMG bereits frühzeitig entschieden haben, das Urteil aus politischen Gründen zu übergehen. Rechtliche Argumente wurden später vorgeschoben. Das Ministerium entschied nicht wie offiziell verlautbart wurde erst im Juni dieses Jahres, dem Entscheid nicht Folge zu leisten, sondern bereits im März 2017 – kurz nach dem Urteilsspruch. „Das BVerwG hat ein im Ergebnis von allen Beteiligten völlig unerwartetes Urteil gefällt“. Kriterien für eine Freigabe der Tod bringenden Medikamente zu entwickeln, würde „die bisherige ethisch-politische Linie von Herrn Minister konterkarieren“, lautet ein auf Jens Spahns Vorgänger Hermann Gröhe (beide CDU) bezogener interner Vermerk kurz nach der Urteilsverkündung. Gröhe hatte zuvor den Satz geprägt: „Der Staat darf niemals zum Helfershelfer einer Selbsttötung werden.“ Auch die Leitung des BfArM hatte dem Ministerium damals mitgeteilt, dass sie „die Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen nicht mittragen könne“.

Aus internen Vermerken geht auch hervor, dass der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht und erklärter Sterbehilfe-Gegner Prof. Udo Di Fabio mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zum Urteil beauftragt wurde, um öffentlich deutlich machen zu können, „dass das Bundesverwaltungsgericht hier eine alles andere als eindeutige oder vollzugsfähige und im Ergebnis fehlgehende Entscheidung getroffen hat.“ Mit Verweis auf das Gutachten hatte Staatssekretär Lutz Stroppe das BfArM Ende Juni angewiesen, auf eine Herausgabe tödlicher Mittel zu verzichten.
SPD und Linke kritisieren das Vorgehen des BMG und sprechen von einer Aushöhlung des Rechtsstaats.

Link:
Rechtsgutachten zum Urteil des BVerwG vom 2. März 2017 von Prof. Udo Di Fabio, PDF, 119 Seiten, November 2017:
www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Presse/Rechtsgutachten.pdf