Direkt zu:

23.09.2020

Gesetzentwurf Bundesregierung will Pädiatrie und Hebammen fördern

Berlin (pag) – Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) passiert das Bundeskabinett. Besonders die Regelung zur GKV-Finanzierung im kommenden Jahr stößt auf Widerstand. Der errechnete Bedarf von 16 Milliarden Euro soll nicht nur durch einen Bundeszuschuss (fünf Milliarden Euro) gedeckt werden, sondern auch durch die Kassenreserven (acht Milliarden) und eine moderate Erhöhung des Zusatzbeitrags (drei Milliarden).

Für die Verwaltungsratsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes Uwe Klemens und Dr. Volker Hansen sind diese Schritte „sozial unausgewogen und zudem ein massiver Eingriff in die Autonomie der Selbstverwaltung“. Der Bundeszuschuss sei unzureichend, die einseitige Belastung der Beitragszahler nicht gerechtfertigt.
Ein weiterer Inhalt des geplanten Gesetzes ist die Aufnahme der Kinderkrankenhäuser und pädiatrischer Fachabteilungen ab 2021 in die Förderung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum (Sicherstellungszuschlag). „Daneben werden mit der Einführung gestaffelter Zuschläge in Abhängigkeit basisversorgungsrelevanter Fachabteilungen, bestehende Krankenhausstrukturen im ländlichen Raum stärker gefördert“, teilt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit.
Krankenkassen erhalten laut Kabinettsentwurf zudem mehr Spielräume für Selektivverträge zum Beispiel für Vernetzungen über die gesetzliche Krankenversicherung hinaus und um regionalen Bedürfnissen besser Rechnung tragen zu können. Gleichzeitig werden Versorgungsinnovationen gefördert, indem Kassen leichter Projekte des Innovationsfonds auf freiwilliger Basis weiterführen können.
Außerdem ist von 2021 bis 2023 ein Hebammenförderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Dadurch könnten laut BMG etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung dieser geschaffen werden. Das Programm bezeichnet Grünen-Bundestagsabgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther als „völlig unzureichend“. „Das klare Ziel muss weiterhin die 1:1-Betreuung in den wesentlichen Phasen der Geburt sein.“