Direkt zu:

13.01.2020

Justizministerium Geschlechtsverändernde Eingriffe an Kindern werden verboten

Berlin (pag) – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen an Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt. Der Entwurf sieht vor, dass solche Eingriffe an Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sind.

Das Gesetz regelt das Verbot geschlechtsverändernder operativer Eingriffe an Kindern durch eine Einschränkung der Personensorge der Eltern. Eine Ausnahme besteht für Eingriffe, die das Familiengericht zur Abwendung einer Lebensgefahr oder erheblichen Gesundheitsgefahr genehmigt hat. Weitere Ausnahmen werden Eingriffen ohne Bezug zu einer Lebens- oder Gesundheitsgefahr eingeräumt, die ein mindestens 14-jähriges Kind begehrt, wenn weitere Voraussetzungen eingehalten sind. Dazu zählen etwa die Zustimmung der Eltern und eine Genehmigung des Familiengerichts.

Zum Hintergrund: In Deutschland werden an Kindern, die nicht mit eindeutigem Geschlecht zur Welt kommen, immer noch geschlechtsverändernde Operationen vorgenommen, die medizinisch nicht notwendig sind. Betroffene und ihre Verbände sowie nationale, europäische und internationale Organisationen kritisieren diese Praxis seit Jahren. Sie fordern ein Verbot geschlechtsverändernder Operationen im Kindesalter. Der jetzt vorliegende Entwurf regelt in Artikel 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch ein solches Verbot.