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27.06.2019

Anhörung Greift das BMG nach der G-BA-Fachaufsicht?

Berlin (pag) – Das geplante Implantateregister-Errichtungsgesetz steht in der Kritik. Die Akteure der Selbstverwaltung sehen durch die dort vorgesehene schnellere Methodenbewertung und erhöhte Aufsichtskompetenzen für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Einhaltung der Standards evidenzbasierter Medizin gefährdet. Das wird bei der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags deutlich.

Die Befürchtung der Gesetzeskritiker: Das BMG bekommt neben der Rechts- auch die Fachaufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). „Hier wird der Versuch unternommen, evidenzbasierte Medizin durch eminenzbasierte Medizin zu ersetzen“, geißelt Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, die Pläne. Dr. Dagmar Lühmann, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Netzwerkes evidenzbasierte Medizin, sieht das Patientenwohl in Gefahr. Prof. Stefan Sauerland vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen warnt: „Es wäre ein Rückschritt, wenn man von Seiten des BMG in dieser Art und Weise eingreift.“ Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) macht Vorschläge, wie man die Verfahren anderweitig beschleunigen kann: zum Beispiel mit der Straffung der Stellungnahme- und Anhörungsverfahren, in dem auf die mündliche Anhörung verzichtet wird. Außerdem plädiert GKV-SV-Chefin Dr. Doris Pfeiffer für eine „Dossierpflicht“ von Herstellern und Leistungserbringern.
Darüber hinaus begrüßen die befragten Experten unisono die vorgesehene Meldepflicht für das Implantateregister. Diese soll auch für Patienten gelten. Björn Kleiner, Vertreter des Bundesverbands Medizintechnologie, fordert außerdem, dass die Implantat-Operationen im Register aufgeführt werden. Der Erfolg hänge schließlich nicht nur vom Produkt, sondern auch von der ärztlichen Leistung und dem Patientenverhalten ab. Der GKV-SV kritisiert ferner, dass der Betrieb des Registers faktisch von den Kassen finanziert werden soll.