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11.02.2019

Gesetzentwurf Implantateregister soll eingerichtet werden

Berlin (pag) – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will ein verbindliches Implantateregister einführen – und zwar per Gesetz. Dafür legt es nun einen Referentenentwurf vor. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verspricht sich davon mehr Sicherheit und Transparenz.

Zwar gibt es bereits diverse Register für Implantate, doch diese seien unzureichend. „Aufgrund der freiwilligen Teilnahme der verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen, der betroffenen Patientinnen und Patienten sowie der Hersteller implantierbarer Medizinprodukte verfügen diese Register nicht über vollständige und verwertbare Daten zu durchgeführten Implantationen und Explantationen“, heißt es im Referentenentwurf zum Implantateregister-Errichtungsgesetz (EDIR). Das BMG will deswegen ein verbindliches bundesweites Register einführen. „Damit wissen wir, wer wann wem etwas eingebaut hat“, verspricht sich Spahn, „wenn wir Mängel an einem Produkt feststellen, wollen wir schnell abfragen können, ob es ähnliche Fälle noch woanders gegeben hat. Und wir können dadurch die Patienten schnell warnen.“ Zunächst sollen Hüft- und Knieprothesen sowie Brustimplantate erfasst werden. Das Implantateregister soll beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information angesiedelt werden.
Das EDIR bedeute für die gesetzliche Krankenversicherung 15 Millionen Mehrausgaben jährlich, teilt das BMG mit. Die Wirtschaft müsse einmalig mit sechs Millionen Euro rechnen plus einen jährlichen Aufwand von einer Million Euro. Die Verwaltungskosten beziffert das BMG auf 14 Millionen Euro, die jährlichen Kosten liegen bei 3,5 Millionen Euro. Hinzu kämen noch Kosten für den Aufbau und Betrieb einer Vertrauensstelle beim Robert Koch-Institut in noch unbekannter Höhe.
Der AOK-Bundesverband hält das Gesetz für „längst überfällig“, twittert er und verweist auf das freiwillige Endoprothesen-Register Deutschland, an dem er beteiligt ist.